Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 05.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ in der Fassung vom 06.03.2024 / 05.02.2025 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:

Plan siehe oben

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt am Ortsausgang von Dietingen in Richtung Böhringen. Es grenzt im Osten direkt an die Kreisstraße „Böhringer Straße“ an. Im Westen wird das Plangebiet durch den bestehenden Bebauungsplan „Stuckäcker II – 2. Änderung“ begrenzt. Folgende Flurstücke sind durch den Bebauungsplan unmittelbar tangiert: 3446, 3447, 3448 und 3456. Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt ca. 9.000 m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll für die Gemeinde Dietingen in absehbarer Zeit ein Verbrauchermarkt angesiedelt werden, der die Grundversorgung der Gemeinde übernehmen kann. Dies ist vor allem für ältere und nicht mobile Mitbürger von großer Wichtigkeit und fördert die Lebensqualität aller Bewohner. Auch in infrastruktureller Hinsicht ist dies ein wichtiger Aspekt zur Erhaltung der Attraktivität des Ortes, des Weiteren steigt auch die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien. Die Überplanung des Gebiets ist unter volkswirtschaftlichen, sozialen, politischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten für die Gemeinde von großer Bedeutung. Seit der Schließung des bisherigen Lebensmittelmarkts kann die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt (zeichnerischer Teil, Planungsrechtliche Festsetzungen) mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während diesem Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen während den allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch online unter

www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues eingesehen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheiten der Schutzgüter nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB

Boden / Fläche 

  • Auswirkungen der Planung durch Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließung, Baulandentwicklung. Teilweiser Wegfall sämtlicher Bodenfunktionen im Plangebiet. Entsprechender Ausgleich über schutzgutübergreifende Maßnahmen.

Wasser

  • Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächenwasser. Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung und Bebauung.

Klima / Luft 

  • Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima durch Versiegelung, Bebauung, Anlage von Parkplätzen und Ausbau von Verkehrswegen.

Pflanzen, Biotope und Tiere 

  • Auswirkungen der Planung auf bestehende Wiesenflächen sowie auf bestehende Einzelbäume.
  • Auswirkungen der Planung auf Habitatstrukturen und potentiellen Lebensräumen von Brutvögeln und Fledermäusen.

Landschaftsbild und Erholung

  • Auswirkungen der Planung durch Baukörper, Immissionen und temporärer Bauaktivitäten.
  • Auswirkungen auf die Erholung.

Mensch und Lärm 

  • Auswirkungen der Planung durch temporäre Lärm- und Luftemissionen in Zeiten der Bautätigkeit.

 

  1. Fachgutachten und Untersuchungsberichte

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fa.  RIP GmbH

  • Auswirkungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes nach § 44 BNatschG mit Aussagen zu den im Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien), einschließlich Einzelgutachten zu Fledermäusen.

Schallimmissionsprognose Fa. Kurz und Fischer, 22.01.2025

  • Auswirkungen unter Berücksichtigung von Schallimmissionen durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts.
  • Auswirkungen der Kreisstraße auf die bestehenden und geplanten Nutzungen.

Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts  Fa. GMA, 13.02.2024

  • Auswirkungen der Ansiedlung des Lebensmittelmarkts im Kontext zu den raumordnerischen Vorgaben.
  • Auswirkungen auf benachbarte Kommunen.

 

  1. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB

Boden / Fläche

  • Informationen zu anstehenden geologischen Situationen, Gesteinen
  • Informationen zum Umgang mit Boden
  • Informationen zu möglichen geogenen Belastungen von Böden
  • Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen

Wasser

  • Informationen zum Schutz von Grundwasser und vorhandener Drainagen
  • Informationen zum Umgang mit Abwasser
  • Informationen zum Umgang mit Regenwasser und Starkregen
  • Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen

Naturschutz

  • Informationen zum ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich
  • Informationen zu vorhandenen Strukturen
  • Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung des Umweltberichts
  • Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Mensch

  • Informationen zur Notwendigkeit der Untersuchung von Lärmimmissionen
  • Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen von Nachbarn 

Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen elektronisch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen unter info@dietingen.de abzugeben. Gleichermaßen können Stellungnahmen auch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen schriftlich oder zur Niederschrift zu den allgemeinen Dienstzeiten abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

Dietingen, den 13.02.2025                                                                    gez. Felix Hezel

Bürgermeister

 

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