Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden müssen.
Nach § 21, Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dietingen ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Zähler vor Frost zu schützen. Die Gemeindeverwaltung Dietingen möchte mit den folgenden Hinweisen eine durch Frost verursachte Zerstörung von Wasserzählern und Wasserleitungen vermeiden:
- Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen (z.B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) mit isolierenden Stoffen umhüllen.
- Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei die Abdeckung vor dem Durchfeuchten geschützt sein sollte. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss jedoch jederzeit möglich sein.
- Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind besonders gefährdet! Durch starke Isolierung kann dafür gesorgt werden, dass keine Schäden entstehen. Alternativ kann der Bauwasserzähler über die Frostperiode durch die Gemeinde ausgebaut werden.
- Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entleerungshähne sollten im Winter geöffnet sein. Tropft der Entleerungshahn noch nach Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies sollte durch eine zugelassene Installationsfirma repariert werden.
- Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können erhebliche Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Leitung setzt nach dem Auftauen schnell das Kellergeschoss unter Wasser. Die Folgenkosten für den verantwortlichen Haus- und Grundstückseigentümer sind beträchtlich.
Die Hauseigentümer sowie auch alle Nutzer von Wasserversorgungsanlagen sollten in ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass die Wasserzähler entsprechend vor Frost geschützt sind.
Symbolbild von Pixabay
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