Aus der Sitzung des Gemeinderats am 23.10.2024 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt: 

Bürgerfragen

Lebensmittelmarkt

Auf Anfrage eines Bürgers erklärte Bürgermeister Felix Hezel, dass er mit dem Investor des Lebensmittelmarkts in Kontakt steht, die Planungen jedoch andauern, so dass aktuell über keine neuen Entwicklungen berichtet werden kann.

Gemeindeamtsblatt

Ein Bürger fragte an, ob die Vereine in Zukunft wieder die Möglichkeit erhalten können, die Berichterstattung im Gemeindeamtsblatt zu erweitern. Bürgermeister Felix Hezel erklärte hierzu, dass es diesbezüglich Überlegungen gibt, jedoch noch keine abschließende Aussage möglich ist.

Erdaushub im Gewann Schreckenberg

Auf Anfrage eines Bürgers erläuterte Bauhofleiter Jens Etzold, dass es sich um den Aushub im Gewann Schreckenberg einer Baumaßnahme im Auftrag der Gemeinde handelt, der zwischengelagert werden muss. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird das Aushubmaterial beprobt und abtransportiert.

Änderung der Grundsteuerhebesätze mit Erlass Hebesatzsatzung zum 01.01.2025; Beratung und Beschlussfassung

Gemeindekämmerin Schäfer informierte anhand der Beratungsvorlage über die Hintergründe für die Neuberechnung der Grundsteuer und ging auf die einzelnen Berechnungsgrundlagen näher ein. Aufgabe der Kommune ist es auf Grundlage des Messbescheides und des örtlichen Hebesatzes die neue Grundsteuerschuld je Grundstück zu ermitteln und durch Bescheid festzusetzen. Hierbei achtet die Gemeinde darauf, dass das Grundsteueraufkommen auch nach Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 möglichst neutral ist und es in Summe zu keinen wesentlichen Abweichungen beim Grundsteuerertrag kommt. Bei der Festsetzung der Grundsteuer wird die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den Grundstücken sind hingegen nicht zu berücksichtigen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, im kommenden Jahr erneut die Hebesätze zur Beratung zu stellen, wenn die Erfahrungen ausgewertet sind.

Die Ratsmitglieder beschlossen am Ende der Beratung, mit Wirkung ab 01.01.2025 den Hebesatz der Grundsteuer A 280 v. H., den Hebesatz der Grundsteuer B auf 305 v. H. und den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 350 v. H. festzusetzen sowie die hierzu erforderliche Hebesatzsatzung zu erlassen.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung; Beratung und Satzungsbeschluss

Hauptamtsleiter Barth erläuterte, dass seit dem Jahr 1975 öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde im Amtsblatt „Dietinger Nachrichten“ veröffentlicht werden. In den letzten Jahren hat sich die Möglichkeit etabliert, öffentliche Bekanntmachungen rechtswirksam über den Internetauftritt zu veröffentlichen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, ab dem kommenden Jahr ebenfalls dazu überzugehen. So soll zukünftig im Gemeindeamtsblatt ein Hinweis gegeben werden, wenn beispielsweise die Veröffentlichung einer Satzung über die Gemeindehomepage erfolgt, der vollständige Satzungstext jedoch nur noch auf diesem Medium bekanntgegeben wird. Ungeachtet dessen sollen Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang öffentliche Bekanntmachungen während den Öffnungszeiten im Rathaus Dietingen einsehen können. Ankündigungen von Gemeinderats-, Bauausschuss- oder Ortschaftsratssitzungen, Berichte aus Gemeinderatssitzungen, Stellenausschreibungen oder sonstige allgemeine Informationen werden hingegen auch zukünftig im Amtsblatt veröffentlicht.

Dies gilt auch für Bekanntmachungen im Zuge von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen für die besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind.

Die Ratsmitglieder beschlossen nach eingehender Beratung die von der Gemeindeverwaltung vorgelegte Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung. Bekräftigt wurde, dass das Gemeindeamtsblatt weiterhin ein wichtiger Teil der Informationsweitergabe bleiben sollte.

Ferienbetreuung Grundschule Dietingen; Ausweitung und Überprüfung des Gebührensatzes; Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel berichtete, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Zeitstunden an allen Werktagen vor und gilt auch während den Ferienzeiten. Die Gemeinde muss eine ganztägige Betreuung an 48 Wochen im Jahr anbieten. Eine Mischung unterschiedlicher Betreuungszeiten wird jedoch nicht möglich sein.

Die Ratsmitglieder begrüßten die Initiative der Gemeindeverwaltung, die Betreuung frühzeitig auszubauen. Sie beschlossen, die Ferienbetreuungen in den Osterferien eine Woche, in den Pfingstferien eine Woche und in den Sommerferien an drei Wochen um die Betreuungszeit bis maximal 16.00 Uhr zu erweitern. Für die Eltern gibt es hierbei die Möglichkeit, zwischen Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr oder von 7.30 Uhr bis 16.00 zu wählen. Die Gebühren für die Ferienbetreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr bleiben im Jahr 2025 bis einschließlich den Sommerferien weiterhin bei 40,00 € je Kind und Woche. Für die ganztägige Ferienbetreuung werden 60,00 € je Kind und Woche erhoben.

Verschiedenes und Bekanntgaben

Bausachen

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Sitzung des Bauausschusses statt. Der Bauausschuss erteilte das baurechtliche Einvernehmen für den Wiederaufbau einer landwirtschaftlichen Halle im Gewann Buchwald im Ortsteil Rotenzimmern sowie die Errichtung eines Wintergartens mit Terrassenüberdachung im Ulmenring im Ortsteil Dietingen.

Nächster Termin Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 13.11.2024 statt. Sitzungsort und Sitzungsbeginn werden noch bekannt gegeben.