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Feuerwehr-Entschädigungssatzung ab 01.01.2023 neu geregelt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen. Mit der Neuregelung wird die zuletzt im Jahr 2009 überarbeitete Satzung aktualisiert. Wichtiger Bestandteil ist die Anhebung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehreinsätze von derzeit 12,00 € je volle Stunde auf zukünftig 15,00 €. Darüber hinaus werden jährliche Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige, die Sonderaufgaben wahrnehmen (u.a. Gesamt- und Abteilungskommandanten, Gerätewarte) angepasst und einzelne Regelungen präzisiert. Der neue Satzungstext wird im Gemeindeamtsblatt bekannt gegeben.

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Kindergartengebührenordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Fünfte Satzung zur Änderung der Wassserversorgungsanlage