Fundsachen

Haben Sie in der Gemeinde Dietingen etwas gefunden?

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Bitte geben Sie es in unserem Fundbüro im Bürgerbüro Dietingen, bei der Ortschaftsverwaltung Irslingen oder der Ortschaftsverwaltung Böhringen ab.

Tiere können wir im Bürgerbüro nicht annehmen. Der Tierschutzverein Rottweil Scheffelstraße 1, 78628 Rottweil Telefon 0741/7900 kann Ihnen bei zugelaufenen Hunden, Katzen oder anderen Fundtierarten weiterhelfen.

Wenn Sie eine Sache mit einem Wert ab 10 € finden, sind Sie verpflichtet dies dem Fundbüro mitzuteilen.

Haben Sie etwas verloren?

Vielleicht finden Sie das vermisste Stück in unserer Liste von Fundstücken. Den Weg zu uns können wir Ihnen jedoch nicht ersparen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass verlorene Sachen im Bürgerbüro Dietingen oder bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung abgeholt werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen (außer Schlüssel) beträgt 6 Monate. Danach kann der Finder den Gegenstand erwerben.

Finderlohn

Der Finder kann vom Empfangsberechtigten (Verlierer) einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Sache bis 500,00 Euro 5 von Hundert, von dem Mehrwert 3 von Hundert, bei Tieren 3 von Hundert.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.