Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 beschlossen, § 3 Abs. 6 der Ortsgestaltungssatzung für den Ortskern Rotenzimmern („Solar- und Photovoltaikanlagen oder ähnliche Anlagen sind unzulässig. Ausnahmen sind nur dort möglich, wo sie vom öffentlichen Straßenraum her nicht einsehbar sind.“) aufzuheben.
Es handelt sich um eine Anpassung an die ab 28.09.2025 geltende Rechtslage, wonach örtliche Bauvorschriften nur noch zulässig sind, wenn sie die Nutzung erneuerbarer Energien uneingeschränkt zulassen.
Dietingen, den 16.10.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
Ortsgestaltung Rotenzimmern zum anschauen und herunterladen (PDF)
Anschrift
Gemeindeverwaltung Dietingen
Kirchplatz 1
78661 Dietingen
Kontakt
Telefon: +49 741 / 4806-0
Telefax: +49 741 / 4806-33
E-Mail: info@dietingen.de
Öffnungszeiten
Montag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr
14.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr
14.00 Uhr bis 18.15 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Rechtliches
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen