Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 beschlossen, § 3 Abs. 6 der Ortsgestaltungssatzung für den Ortskern Rotenzimmern („Solar- und Photovoltaikanlagen oder ähnliche Anlagen sind unzulässig. Ausnahmen sind nur dort möglich, wo sie vom öffentlichen Straßenraum her nicht einsehbar sind.“) aufzuheben.

Es handelt sich um eine Anpassung an die ab 28.09.2025 geltende Rechtslage, wonach örtliche Bauvorschriften nur noch zulässig sind, wenn sie die Nutzung erneuerbarer Energien uneingeschränkt zulassen.

Dietingen, den 16.10.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister

Ortsgestaltung Rotenzimmern zum anschauen und herunterladen (PDF)

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