Aus der Sitzung des Gemeinderats am 15.10.2025 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt:

Bürgerfragen

Anpassung der Abwassergebühren

Ein Bürger fragte an, bis wann mit dem Anschluss der Abwasserleitungen an die Stadt Rottweil zu rechnen ist und erkundigte sich, ob mit der Anschlussnahme eine Erhöhung der Abwassergebühr verbunden ist. Bürgermeister Felix Hezel erklärte, dass bis voraussichtlich Oktober 2026 die Pumpstation und weitere Arbeiten fertiggestellt werden und dann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden kann. Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erläuterte, dass ein auf drei Monate berechneter Abschreibungsanteil bei der aktuellen Gebührenkalkulation berücksichtigt wurde. Die Kosten für die Investitionen wirken sich hauptsächlich jedoch bei den Gebührenkalkulationen der Folgejahre aus.

Ortsdurchfahrt Dietingen

Auf Anfrage eines Bürgers informierte Bürgermeister Felix Hezel, dass nach aktuellem Stand Mitte November mit der Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Dietingen gerechnet werden könnte.

Grundsteuer

Mit Blick auf die angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden erkundigte sich ein Bürger, ob in diesem Zusammenhang mit einer Anhebung der Grundsteuer zu rechnen ist.

Hierzu erklärte Bürgermeister Felix Hezel, dass dies bisher nicht geplant ist. Den zum Jahresende bevorstehenden Haushaltsberatungen kann jedoch nicht vorgegriffen werden.

Bebauungsplan „Sondergebiet Füllgraben“, Dietingen; Offenlage;

Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro.

Fachingenieur André Leopold informierte die Ratsmitglieder über den Stand des Verfahrens und ging ausführlich auf die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen ein. Er wies darauf hin, dass sämtliche Stellungnahmen der Behörden und Bürger dem Gemeinderat vorzulegen sind, der seinerseits die Abwägung vornehmen wird. Innerhalb der Planunterlagen wurde zuletzt das Baufenster etwas vergrößert und die Retentionsfläche verändert. Nach jetziger Gesetzeslage darf der Lebensmittelmarkt eine Verkaufsfläche von 1.200 m² nicht überschreiten. Eine Veränderung der Zufahrt zum Lebensmittelmarkt, die weiterhin über die Kapellenstraße geplant ist, wird von den zuständigen Behörden als nicht genehmigungsfähig betrachtet. Mögliche Lärmquellen durch den Lebensmittelmarkt sowie der Verkehrslärm wurden gutachterlich untersucht. Zu beachten bleibt, dass auch ein gewisser Lärm durch die Kreisstraße und das Gewerbegebiet Hennegraben gegeben ist. Der Arten- und Naturschutz wurde im Hinblick auf die Baumreihe näher geprüft. Insgesamt fanden acht Begehungen statt. Im Zuge der Baumaßnahme müssen zwei Bäume entfernt werden, die weiteren Bäume bleiben bestehen. Im Schuppen, der sich bisher auf der Planungsfläche befindet, wurden keine Rückzugsgebiete für Fledermäuse festgestellt. Dies wird innerhalb des Verfahrens erneut geprüft. Nach der vorläufigen Planung wird ein Großteil der Parkplätze entlang der Kreisstraße angeordnet. Die Anlieferung an den Lebensmittelmarkt erfolgt auf der zur Kapellenstraße gegenüberliegenden Gebäudeseite. Umfangreiche schallschutzrechtliche Untersuchungen kamen zum Ergebnis, dass bestehende gesetzliche Grenzwerte unterschritten werden. Die Lärmpegelzunahme gilt im Sinne der Vorgaben als zumutbar. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich die von Bürgern geltend gemachten Einschränkungen im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.

Nach abschließender Beratung fasste der Gemeinderat die verfahrensrechtlichen Beschlüsse zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs.

Gewerbegebiet Brühl-Ost III, Irslingen; weitere Erschließung;

Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel blickte auf die bisherigen Entwicklungen beim Gewerbegebiet Brühl-Ost III zurück und bat Fachingenieur André Leopold, mögliche Planungsvarianten vorzustellen. Herr Leopold informierte das Gremium über drei mögliche Varianten bei der weiteren Erschließung des Gewerbegebiets.

Die Ratsmitglieder fassten nach eingehender Beratung den Beschluss, die Planungsvariante 3 weiter zu verfolgen, die eine durchgehende Wegeverbindung innerhalb des Gewerbegebiets vorsieht.

Baugebiet “Hochboll”, Böhringen;

Festlegung der Bauplatzpreise; Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel verwies auf die zurückliegende Beratung, in der wesentliche Grundzüge der Baupreiskalkulation vorgestellt wurden, die sich aus den Grundstückskosten, dem Erschließungsbetrag und den Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für Abwasser und Wasserversorgung zusammensetzen. Zu beachten ist, dass die Hausanschlusskosten für Wasser und Abwasser gesondert abzurechnen sind. Nicht enthalten und auf Einzelanforderung von den Erwerbern zu entrichten sind außerdem zusätzliche Kosten wie die Versorgung mit Strom und Telekommunikation.

Der Gemeinderat fasste nach abschließender Beratung den Beschluss, den Bauplatzverkaufspreis (erschlossen, einschließlich Erschließungs- und Anschlussbeiträge) auf 55,00 €/ m² festzulegen. Die Hausanschlusskosten für Abwasser und Wasser werden gesondert berechnet.

Ortsvorsteher/in für den Ortsteil Böhringen

  1. Verabschiedung Ortsvorsteher Markus Fuchs

Bürgermeister Felix Hezel bedankte sich im Namen der Gemeinde bei Herrn Markus Fuchs, der aus beruflichen Gründen nicht an der Gemeinderatssitzung teilnehmen konnte und am 30.09.2025 aus dem Amt des Ortsvorstehers ausgeschieden ist. Herr Fuchs begleitete das Amt des Ortsvorstehers seit der Kommunalwahl 2024 und legte es aufgrund seines berufsbedingten Umzugs nieder.

  1. Wahl Ortsvorsteher/in und Stellvertretung

Für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Böhringen, wählte der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 14.10.2025 Herrn Stefan Ruof und gab und damit die Empfehlung für die Wahl durch den Gemeinderat. 

Das Gremium bestätigte seinerseits die Wahl von Herrn Stefan Ruof zum Ortsvorsteher des Ortsteils Böhringen sowie die Wahl von Herrn Robert Hudalla zu dessen ersten Stellvertreter sowie von Frau Sybille Westinger zur zweiten Stellvertreterin. 

 

Teilnahme an der 23. Bündelausschreibung der Gt-service Dienst-         

leistungsgesellschaft für den kommunalen Strombedarf für den Zeitraum

von 01.01.2027 bis 31.12.2029;

Beratung und Beschlussfassung

Hauptamtsleiter Matthias Barth erläuterte, dass die Gemeindeverwaltung bis zum Ende des Jahres 2023 die Stromlieferungsverträge für die kommunalen Einrichtungen jährlich öffentlich ausgeschrieben hat. Die Gemeinde verfügt über 56 kommunale Stromabnahmestellen; dabei handelt es sich um gemeindeeigene Gebäude, fest installierte Stromabnahmestellen, Speicherheizungsanlagen und Anlagen zur Straßenbeleuchtung. Für den Drei-Jahres-Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 nahm die Gemeinde erstmals an der Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH – einer Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg – teil. Die Entscheidung, die Stromausschreibung nicht mehr selbst jährlich durchzuführen, begründet sich insbesondere mit der rechtssicheren Durchführung des gesamten Verfahrens, dem geringeren Verwaltungsaufwand bei zugleich dreijähriger Vertragslaufzeit und einem größeren Wettbewerb unter leistungsstarken Stromanbietern.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Gemeindeverwaltung, an der europaweiten Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistung GmbH teilzunehmen und die Beschaffung von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote nach dem sogenannten Händlermodell. 

Anpassung der Abwassergebühren; Beratung und Satzungsbeschluss

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer verwies auf die Beratungsvorlage und erläuterte, dass die Gemeindeverwaltung im Juli 2025 die Erstellung einer neuen Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühren beauftragt hat. 

Nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz wurde eine Unterdeckung in Höhe von 265.401,49 € beim Schmutzwasser sowie 62.791,73 € beim Niederschlagswasser ermittelt. Rechtlich ist nach § 14 Abs. 2 KAG geregelt, dass Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden müssen, während Unterdeckungen innerhalb desselben Zeitraums ausgeglichen werden können. Der Ausgleich der Unterdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2021 ist aufgrund der gesetzlichen Ausgleichsfrist nur im Kalkulationsjahr 2026 möglich.

Der Gemeinderat bedauerte die notwendig gewordene Neuberechnung der Abwassergebühren und beschloss, die Gebührensätze auf Basis der neu erstellten Kalkulation festzulegen und bestätigte die Kalkulationsgrundlagen. Für den Kalkulationszeitraum 2026 setzte der Gemeinderat folgende Gebührensätze fest: 

Schmutzwasserbeseitigung                                                                       5,46 €/m³

Niederschlagswasserbeseitigung                                                             0,53 €/m²

Geschlossene Gruben                                                                                5,13 €/m²

Kleinkläranlagen                                                                                        64,14 €/m³ 

(siehe auch gesonderte Berichterstattung)

 

Kindergartenbedarfsplan; Information 

Bürgermeister Felix Hezel stellte anhand der Beratungsvorlage die für die jährliche Kindergartenbedarfsplanung ermittelten Daten vor. 

In der Gemeinde stehen in der kommunalen Kindertagesstätte Wunderfitz in Böhringen und in der Kath. Kindertagesstätte St. Nikolaus in Dietingen maximal 40 Krippenplätze zur Verfügung. Bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres sind in den Kinderkrippen (U3) 37 Kinder angemeldet.

In den Kindergärten (Ü 3) sind im September in Dietingen 74 Plätze, in Irslingen 32 Plätze und in Böhringen 34 Plätze belegt. Zum Ende des Kindergartenjahres 2026 werden in Dietingen 93 Plätze (100 Plätze maximal), in Irslingen 46 Plätze (47 Plätze maximal) und in Böhringen 50 Plätze (59 Plätze maximal) belegt sein. 

Die Zahlen zeigen, dass ein klarer Bedarf für weitere Kinderbetreuungsplätze besteht, die im Ortsteil Irslingen eingerichtet werden sollen.

 

Verschiedenes und Bekanntgaben

  1. Fortschreibung Flächennutzungspläne 2012 und 2025 – Änderungen 

Bürgermeister Felix Hezel informierte über die geplanten Fortschreibungen bzw. Änderungen des Flächennutzungsplans 2012:

  • 28. Änderung „SO PV Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“,

Gemeinde und Gemarkung Dietingen

  • 32. Änderung „SO Photovoltaikanlage Haslerhof“, Stadt Rottweil, Gemarkung Göllsdorf

 

Des Weiteren berichtete er über geplante punktuelle Fortschreibungen des Flächennutzungsplans 2035:

  • Änderung „Landesgartenschaubrücke“, Stadt Rottweil, Gemarkung Rottweil
  • Änderung „Landesgartenschau – ehemaliges ENRW-Gelände“, Stadt Rottweil, Gemarkung Rottweil

Die Ratsmitglieder signalisierten ihre Zustimmung.

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

Bürgermeister Felix Hezel gab bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung dem Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der EnBW Windkraft GmbH über die Gestattung von Abstands- und Rotorüberflugflächen für den Windpark Rottweil-Neukirch zugestimmt hat.

  1. Bushaltestelle Kastanienstraße

Ein Ratsmitglied bat die Gemeindeverwaltung, den Linienbusbetreiber darauf hinzuweisen, dass die Bushaltestelle „Adler“ wieder regulär zu bedienen ist und in der Kastanienstraße die provisorische Haltestelle nicht mehr angefahren werden muss.

Nächster Termin Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet voraussichtlich am 12.11.2025 statt. Der Sitzungsort wird noch bekannt gegeben.