Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Rottweil

Bestellung von Herrn Fabian Buchas zum betriebsangehörigen Vertreter für den Bezirk Rottweil 15.
Gemäß Paragraf 11b des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat das Landratsamt Rottweil mit Wirkung ab 01.08.2025 Herrn Fabian Buchas zum betriebsangehörigen Vertreter für den Bezirk Rottweil 15 bestellt. Herr Buchas ist damit berechtigt, im Bezirk Rottweil 15 die Feuerstättenschau und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach Paragraf 14 SchfHwG auszuführen und den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, Herrn Karsten Götze, dementsprechend zu unterstützen. Die Ausführung der genannten Arbeiten erfolgt im Namen und Verantwortung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Karsten Götze.
Der Bezirk Rottweil 15 umfasst die Gemeinde Dietingen bzw. die Teilorte Dietingen-Irslingen, Dietingen-Gößlingen, Dietingen-Rotenzimmern sowie Teile der Gemeinde Epfendorf und der Teilort Epfendorf-Talhausen, Teile der Stadt Rottweil sowie die Teilorte Rottweil-Neukirch und Rottweil-Zepfenhan. Die genaue Abgrenzung finden Sie auf dieser Internetseite des Landkreises unter dem Stichwort „Bezirksbeschreibung“.

Landratsamt Rottweil
Ordnungsamt
– Schornsteinfegerwesen