Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“, Dietingen
Öffentliche Bekanntmachung
Abwägungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat am 21.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ beschlossen.
Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2022 gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Mitteilungsblatt der Gemeinde Dietingen Nr. 39 am 29.09.2022 sowie auf der Website der Gemeinde erfolgt.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 10.10.2022 bis zum 11.11.2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.
In der Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2024 wurde die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. In gleicher Sitzung wurde zudem der Entwurf gebilligt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des Siedlungskörpers Dietingen auf Gemarkung Dietingen. Die Fläche wird aktuell ackerbaulich bewirtschaftet und umfasst etwa 42 ha und beinhaltet die Flurstücknummer 3304 in der Flur 0 vollständig.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken begrenzt:
- Im Norden durch die Flurstücknummern 3298, 2458 (Gemarkung Dietingen) und 2459 (Gemarkung Irslingen)
- Im Osten durch die Flurstücknummer 3305 (Gemarkung Dietingen)
- Im Süden durch die Flurstücknummern 3290 und 3297 (Gemarkung Dietingen)
- Im Westen durch die Flurstücknummer 3298 (Gemarkung Dietingen)
Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.
Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“, Gemeinde Dietingen, Gemarkung Dietingen (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ im näheren räumlichen Zusammenhang; Flurstücknummer ergänzt; Enviro-Plan 2024
Übersichtsplan zur Lage der Planung, Gemeinde Dietingen, Gemarkung Dietingen (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“
Ziele und Zwecke der Planung:
Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 747) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die Firma EnBW Solar GmbH in der Gemeinde Dietingen, Landkreis Rottweil eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die Gemeinde Dietingen liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet.
Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nach § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen. Die Fläche umfasst ca. 42 ha. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Flächennutzungsplan:
Im derzeit rechtkräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in der Fassung „Flächennutzungsplan 2012 mit 2. Änderung“ wird die Fläche als landwirtschaftliche Fläche sowie als Landwirtschaftliche Vorrangflur ausgewiesen. Dies entspricht nicht der geplanten Nutzung und somit ist der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Aus diesem Grund wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, während dem Zeitraum vom 07.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 (Auslegungsfrist), Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinde Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen, per E-Mail unter der Adresse info@dietingen.de oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss) einzureichen.
Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Dietingen zur Einsicht bereitgelegt. Verfügbar sind die Unterlagen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags 08:00 – 11:45 Uhr
Dienstag nachmittags 14:00 – 16:45 Uhr
Donnerstag nachmittags 14:00 – 18:15 Uhr
Freitag vormittags 08:00 – 12:15 Uhr
im Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen.
Zusätzlich ist der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Dietingen unter www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues abrufbar.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan, ehem. gutschker & dongus GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen auf Bebauungsplanebene aktuell vor, gelten gleichermaßen für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und werden öffentlich ausgelegt:
- Umweltbericht (Enviro-Plan, 2024)
- Biotoptypenkartierung (Ökologie Anne Straub, 2024)
- Avifaunistische Untersuchung (Büro Strix, 2024)
- Ergebnisbericht zur Untersuchung der Feldlerche (Enviro-Plan, 2024)
- Maßnahmenvorschläge für den externen artenschutzrechtlichen Ausgleich (Enviro-Plan, 2024)
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- RP Freiburg – Stabsstelle Energiewende vom 17.10.2022
(Sachbezug: Planung ist unter Klimaschutzgesichtspunkten zu befürworten)
- RP Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege vom 28.10.2022
(Sachbezug: Hinweise zum Denkmalschutz)
- RP Freiburg – Landesamt für Geologie Rohstoffe und Bergbau vom 08.11.2022
(Sachbezug: Hinweise und Konkretisierung des Themas Boden)
- RP Freiburg – Referat 21 vom 10.11.2022
(Sachbezug: SO Photovoltaik überschneidet sich zwar mit LSG, wird jedoch nicht mit Modulen belegt)
- LRA Rottweil vom 11.11.2022
(Sachbezug: FNP-Änderung, Bodenschutz, Denkmalschutz, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen, Brandschutz, Waldabstand, Flurbilanz, Abstand zur Straße, Reinigung der Module, Hinweise Dränung und Grundwasserschutz, Gewässerrandstreifen, )
- Kreisbauernverband Rottweil e.V. vom 10.11.2022
(Sachbezug: Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft, Bodenfruchtbarkeit)
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht des Bebauungsplanes, welcher gleichermaßen für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dokumentiert sind:
- Anlass und Ziel der Planung
- Standort und Abgrenzung des Plangebietes
- Inhalte des Bebauungsplanes
- Darstellung der bauplanungsrechtlichen Situation
- Beschreibung der geplanten Festsetzungen
- Art, Umfang und Bedarf an Grund und Boden
- Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Erneuerbare Energien und sparsame Nutzung von Energie
- Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen
- Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)
- Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden Fachgesetze, Fachplanungen, Internationale Schutzgebiete / IUCN, Weitere Schutzgebiete
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario)
- Naturschutz und Landschaftspflege, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung
- Mensch und Gesundheit
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtnutzung der Planung
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei Durchführung der Planung
- Bau-, betriebs- und anlagebedingte Auswirkungen
- Naturschutz und Landschaftspflege, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung
- Mensch und seine Gesundheit
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkungen
- Betroffenheit von Schutzgebieten
- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
- Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG: Rechtliche Grundlagegen, Ausschlussverfahren, Pteridophyta und Spermatophyta (Farn- und Blütenpflanzen), Coleoptera (Käfer), Lepidoptera (Schmetterlinge), Reptilia (Kriechtiere), Amphibia (Lurche), Säugetiere – Fledermäuse, Säugetiere – nicht flugfähig, Avifauna
- Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
- Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen, Festsetzungen, Hinweise
- Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Schutzgut Boden, Arten und Biotope, Landschaftsbild, insgesamt, Kompensationsmaßnahmen, Naturschutzfachliche Maßnahmen (Eingriffsregelung) nach § 1a Abs. 3 BauGB, Artenschutzrechtlich bedingte Maßnahmen (CEF) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
- Geprüfte Alternativen (Anderweitige Planungsmöglichkeiten)
- Zusätzliche Angaben: Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen
- Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Dietingen, den 30.10.2024
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
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