Wahlscheinantrag für Briefwahl bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine für Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Beim Aufruf des folgenden Links >> Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin von der Gemeindeverwaltung versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@dietingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Beatrix Bühl, Tel. 0741/4806-11, E-Mail: beatrix.buehl@dietingen.de.
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