Bei der Erhebung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren richtet sich die Gemeinde traditionell nach den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Den hierbei ermittelten Richtwerten folgt eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Empfehlungen zur Gebührenanpassung wurden zuletzt für die Kindergartenjahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 ausgesprochen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Änderung der Kindergartengebührenordnung für die beiden Kindergartenjahre beschlossen. Demnach erhöhen sich die Gebühren ab 01.09.2025 um 7,3 %.
Die Gebührenanpassung gilt einheitlich für die Kindertageseinrichtungen in Böhringen (Kommunale Kindertagesstätte Wunderfitz), Irslingen (Kath. Kindergarten St. Martin) und Dietingen (Kath. Kindergarten St. Nikolaus mit Kinderkrippe), da auch die kirchlichen Träger der Einrichtungen in den Ortsteilen Dietingen und Irslingen den Änderungen bei den Gebühren zugstimmt haben.
Mit den Elternbeträgen werden weiterhin rund 20 % der Betriebsausgaben gedeckt. Den verbleibenden Abmangel für alle drei Kindertageseinrichtungen wird größtenteils von der Gemeinde tragen. Die Sozialstaffelung für Familien mit mehreren Kindern bleibt erhalten. Die Gebühr ist für einen 11-monatigen Abrechnungszeitraum kalkuliert. Die jährlichen Kosten werden dabei auf die Monate September bis einschließlich Juli umgelegt.
Eltern, welche nicht in der Lage sind, die Benutzungsgebühren zu bezahlen, können sich beim Jugend- und Versorgungsamt, Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Telefon 0741 244-275 bzw. E-Mail jugendamt@landkreis-rottweil.de über die Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Übernahme der Benutzungsgebühren durch den Landkreis informieren.
Bitte beachten Sie die neuen, ab 01.09.2025 geltenden Kindergartengebühren. Sie finden diese unter https://dietingen.de/rathaus/verwaltung/ortsrecht/ bzw. über den nachfolgenden QR-Code oder erhalten die Gebührenordnung beim Bürgerbüro im Rathaus Dietingen zu den üblichen Öffnungszeiten.
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