In der Zeit vom 30.06.2025 bis 04.07.2025 wird auf den Friedhöfen in Dietingen und in den Ortsteilen die routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen vorgenommen. 

Die Gemeinde ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet mindestens einmal im Jahr die Grabmale und Grabsteine auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite mit normaler Armkraft (ca. 500 N = ca. 50 kg) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Der häufig verwendete Begriff der sogenannten „Rüttelprobe“ ist technisch falsch. Die Druckprobe in eine Richtung reicht völlig aus, um die Standsicherheit zu beurteilen. 

Grabmale, die sich in keinem verkehrssicheren Zustand befinden, werden provisorisch gesichert oder – falls nötig – umgelegt. Dies gilt auch für die Grabsteine, die nur sehr geringfügig wackeln, da diese nach geltender Rechtsprechung ebenfalls als nicht standsicher anzusehen sind und somit eine Gefährdung der Friedhofsbesucher darstellen.

Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird der Grabnutzungsberechtigte angeschrieben. Grabnutzungsberechtigte haben innerhalb der gesetzten Frist Instandsetzungsarbeiten durchzuführen oder durch einen Fachmann (ggf. Steinmetz) durchführen zu lassen. 

Wir bitten deshalb darauf zu achten, ob an den Grabsteinen entsprechende Prüfvermerke durch die Friedhofsverwaltung angebracht wurden. 

Bürgermeisteramt