Auf dem Gemeindeverbindungsweg zwischen Böhringen und Gößlingen, dem sogenannten „Totengäßle“, ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art verboten. Ausgenommen sind landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Leider ist täglich zu beobachten, dass sowohl auswärtige als auch einheimische Fahrzeugführer die Strecke als Abkürzung nutzen. Für Fußgänger und Radfahrer entstehen dadurch immer wieder sehr gefährliche Situationen.
Wir möchten nochmals dringend darauf hinweisen, diesen Feldweg nicht als Abkürzungsstrecke zu missbrauchen. Die Straße, die an der Wendelinuskapelle vorbeiführt, dient vorrangig der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen. Sie gilt als unübersichtlich und gefährlich, soweit sie durch unbefugt dort verkehrende Kraftfahrzeugführer genutzt wird.
Die Polizei führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch, um die Einhaltung des Durchfahrtverbots zu überwachen und mögliche Gefahrenereignisse zu verringern.
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