In seiner Sitzung am 15. Oktober 2025 hat der Gemeinderat Dietingen die Neufestsetzung der Abwassergebühren zum 01. Januar 2026 beschlossen. Nach der von der Verwaltung beauftragten Neukalkulation durch das Büro Heyder + Partner ergeben sich künftig folgende Gebührensätze:
- Schmutzwasser: 5,46 € pro m³
- Niederschlagswasser: 0,53 € pro m²
Damit steigen die bisherigen Gebührensätze (3,72 €/m³ bzw. 0,34 €/m²) deutlich an. Für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte war dies keine leichte Entscheidung, doch sie war rechtlich wie sachlich unumgänglich.
Hintergrund der Erhöhung
Im Rahmen der Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2019 bis 2021 wurde eine Unterdeckung von insgesamt rund 328.000 € festgestellt – 265.400 € im Bereich Schmutzwasser und 62.800 € beim Niederschlagswasser.
Diese Differenz bedeutet: Die damaligen Gebühreneinnahmen deckten die tatsächlichen Kosten der Abwasserbeseitigung nicht vollständig ab.
Nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können solche Unterdeckungen nur innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Für die Gemeinde Dietingen ist dies letztmals im Kalkulationsjahr 2026 möglich. Würde der Ausgleich jetzt unterlassen, dürften die Fehlbeträge später nicht mehr berücksichtigt werden – die Gemeinde müsste die Verluste dauerhaft tragen, obwohl die Abwassergebühren gesetzlich maximal kostendeckend erhoben werden dürfen.
Ein einmaliger Effekt – danach Entlastung erwartet
Weil der gesamte Ausgleich der Jahre 2019 bis 2021 auf das Jahr 2026 entfällt, konnte die Kalkulation nur für einen einjährigen Zeitraum erstellt werden.
Die neue Kalkulation berücksichtigt die geplanten Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen, die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 2,8 %.
Ohne den gesetzlichen Nachholbedarf würden die kostendeckenden Gebühren bei 3,73 € pro m³ Schmutzwasser und 0,38 € pro m² Niederschlagswasser liegen – also auf dem Niveau der letzten Jahre. Der starke Anstieg ist somit kein dauerhafter Trend, sondern Folge der zwingend erforderlichen Nachverrechnung vergangener Fehlbeträge.
Ab dem nächsten Kalkulationszeitraum ist daher mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen.
Verantwortungsvolle Entscheidung des Gemeinderats
Wie im Vorwort zum Bürgerbrief vom Präsidenten des Gemeindetages Baden-Württemberg in der Amtsblattausgabe Nummer 40 und auch im Bürgerbrief selbst erwähnt, sind dies Entscheidungen, die kein Ratsmitglied gerne trifft bzw. beschließen muss.
„Uns war bewusst, dass diese Erhöhung für die Bürgerinnen und Bürger eine Belastung bedeutet“, so Bürgermeister Felix Hezel. „Gleichzeitig ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Leider ist die Möglichkeit für eine Streckung des Ausgleichs auf mehrere Jahre verstrichen und kommt nun geballt in einem Jahr.“
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen