Aus der Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2025 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt: 

Bürgerfragen 

Es wurden keine Bürgerfragen vorgetragen. 

Neufassung der Wasserversorgungssatzung;

Beratung und Satzungsbeschluss

Bürgermeister Felix Hezel wies darauf hin, dass die Beratung und Beschlussfassung über die Globalberechnung für die Wasserversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei. Diese konnte nicht mehr rechtzeitig durch das Beratungsbüro fertiggestellt werden. Zur Beratung gestellt werden hingegen einzelne Teile der Wasserversorgungsatzung. 

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erklärte, dass die vorgesehene Satzungsänderung dazu beiträgt, ab 01.01.2026 rechtssicher Gebühren erheben zu können. Sie erläuterte die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen. 

Der Gemeinderat beschloss nach abschließender Beratung die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026. 

Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung;

Beratung und Satzungsbeschluss

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erklärt, dass auch bei der Abwasserbeseitigung erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Globalberechnung beraten und beschlossen werden kann, da auch diese nicht mehr rechtzeitig vorgelegt werden konnte. Auch hierbei empfiehlt es sich, einzelne Teile der Abwassersatzung anzupassen, um weiterhin rechtssicher handeln zu können. Sie erläuterte die geplanten Änderungen im Einzelnen.

Der Gemeinderat stellte die Änderung der Abwasserversorgungssatzung zum 01.01.2026 fest.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026; Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel legte erklärte, dass der Haushaltsplanentwurf seit der Vorberatung noch in Teilbereichen angepasst werden musste.

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erläuterte die Mittelanmeldungen, welche noch ergänzt werden mussten und begründete diese. Die Veränderungen betreffen u. a. EDV-technische Bereiche, aber auch die Dachsanierung der Käpflehalle in Rotenzimmern.

Den in der Haushaltssatzung kalkulierten Erträgen in Höhe von 12.764.700,00 € stehen Aufwendungen von 15.445.355,00 € gegenüber, so dass von einem veranschlagten negativen Gesamtergebnis in Höhe von – 2.680.655,0,0 € auszugehen ist.

Im Finanzhaushalt ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 12.489.890,00 €, denen Auszahlungen von 14.187.485,00 € gegenüberstehen, so dass ein Zahlungsmittelbedarf i. H. v. 1.697.595,00 € verbleibt. Bei einem veranschlagten Finanzierungsmittebedarf aus Investitionstätigkeit von 5.037.395,00 € ergibt sich in der Summe ein Finanzierungsbedarf i. H. v. 2.939.800 €. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beläuft sich auf 3.339.800,00 €. Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 4.760.000,00 € veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 4.000.000,00 €. Bei den Investitionen wurden gegenüber dem Planentwurf zusätzliche Mittelbereitstellungen insbesondere im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Die Ratsmitglieder bekräftigten, dass die Gemeinde mit Blick auf die finanzielle Lage in den kommenden Jahren noch stärker auf die Ausgaben und möglichen Einnahmen in den Blick nehmen muss. Dies wird wesentliche Einschnitte bedeuten. 

Nach abschließender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2026. Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan 2026 wird in der Folge der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt und vorgelegt.

Neufassung der Satzung über die Betreuungsangebote mit Entgeltordnung ab Schuljahr 2026/2027; Beratung und Satzungsbeschluss

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sieht einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter vor. Die Gemeinde hat sich seit der Einführung dieser Bestimmung auf die Umsetzung vorbereitet und führt zu Beginn des Schuljahres ein erweitertes Betreuungsangebot ein.

Bürgermeister Felix Hezel informierte über die einzelnen Bestandteile und die vorgesehene Gebührengestaltung, die auch Änderungen bei der Ferienbetreuung umfasst.

Die Grundschule Dietingen ist als verlässliche Ganztagsschule in Wahlform ausgestaltet, d. h. die Eltern können zwischen folgenden Angeboten einer Ganztagsschule (08.10 Uhr bis 15.10 Uhr, freitags bis max. 12.30 Uhr) und einer Halbtagsschule (08.10 Uhr bis 13.30 Uhr) wählen.

Das Betreuungsangebot ist in folgende Wahlmöglichkeiten Frühbetreuung (07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn, 08.10 Uhr), Mittagsbetreuung (nach dem Unterrichtsende/ frühestens Ende 11.30 Uhr/ bis 13.30 Uhr) und Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag von 15.10 Uhr bzw. 17.00 Uhr; Freitag von 11.30 Uhr bzw. 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr) aufgeteilt.

Derzeit bezahlen Familien, welche in der Halbtagsschule angemeldet sind bereits für ein Kind 40,00 € monatlich, bei zwei Kindern in der Betreuung 60,00 € monatlich. Kinder in der Ganztagesschule sind bisher komplett kostenfrei. Um die entstehenden Kosten teilweise ausgleichen zu können, soll mithilfe einer Gebührensatzung und der damit verbundenen Entgeltordnung ein Bezahlmodell eingeführt werden. Schulkinder, die an der Halbtagschule angemeldet sind, können somit für die Frühbetreuung und die Mittagsbetreuung angemeldet werden. Für Schulkinder, die an der Ganztagsschule angemeldet sind, kann die Frühbetreuung und die Nachmittagsbetreuung gebucht werden. 

Für die Halbtagsferienbetreuung bis 13.30 Uhr soll ein Betrag i. H. v. 50,00 €/je Woche/je Kind (bisher 40,00 €) und für die Ganztagsferienbetreuung bis 16.00 Uhr i. H. v. 70,00 €/je Woche/je Kind (bisher 60,00 €) erhoben werden. 

Der Gemeinderat fasst den erforderlich Satzungsbeschluss einschließlich der dazugehörigen Entgeltordnung. 

Umbau der ehemaligen Grundschule Irslingen zur Kindertagesstätte – Vergabe;

  1. Objekt- und Tragwerksplanung; Beratung und Beschlussfassung 

Bürgermeister Felix Hezel informierte darüber, dass die Gemeindeverwaltung ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren durchgeführt hat, um die Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Umbau der Grundschule Irslingen zu einer Kindertagesstätte vergeben zu können. 

Entsprechend dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs und anschließendem Losverfahren wurden mehrere Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und damit zur Teilnahme an der 2. Stufe des Verfahrens aufgefordert. Ein Bewerber reichte daraufhin keine weiteren Unterlagen ein, so dass das Verfahren mit drei Bietern und ausführlichen Verhandlungsgesprächen fortgesetzt wurde. Die Ermittlung des Bestbieters erfolgte nach einer festgelegten Bewertungssystematik. Dabei kristallisierte sich die Bewerbergemeinschaft frw Architektur Innenarchitektur (78628 Rottweil) / RECK + GASS Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH + Co. KG (72160 Horb am Neckar) als bestplatzierter Bewerber heraus. 

Der Gemeinderat beschloss, an diese Bietergemeinschaft den Auftrag zu erteilen. 

  1. Technische Gebäudeausrüstung-Planung;

Beratung und Beschlussfassung 

Im Zusammenhang mit den Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wurde das selbe Verfahren angewandt. An dessen Ende konnte die Maurer Energie- und Ingenieurleistungen GmbH & Co. KG, Schramberg, das beste Ergebnis erzielen.

Der Gemeinderat beschloss, diesem Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Landtagswahl 2026;

  1. Organisatorische Festsetzungen; Sachinformation 

Am 08.03.2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Bürgermeister Felix Hezel informierte darüber, dass die Gemeindeverwaltung bereits mit einigen Vorbereitungen begonnen hat.

Jeder Ortsteil bildet einen Wahlbezirk. Der Briefwahlvorstand für die Gesamtgemeinde befindet sich im Rathaus Dietingen, Kirchplatz 1. Die Wahlräume und Wahlbezirke wurden wie folgt festgelegt:

  • Dietingen-Ort Mensa in der Grundschule Dietingen
  • Irslingen Mehrzweckraum in der Waidbachhalle Irslingen
  • Böhringen Katholisches Gemeindehaus Böhringen
  • Rotenzimmern Rat- und Bürgerhaus Rotenzimmern
  • Gößlingen Schwarzenbachhalle Gößlingen 

Die Gemeindeverwaltung wird in Kürze auf die vorgesehenen Vorsitzenden der Wahlvorstände zugehen, damit im weiteren Verlauf die Zusammensetzung der Wahlvorstände organisiert werden kann. 

  1. Ehrenamtliche Entschädigung; Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschloss, das Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wiederum nach der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung der Gemeinde festzulegen, soweit die Entschädigungssätze höher sind, als das nach der Landeswahlordnung festgelegte Erfrischungsgeld.

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen;

Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel berichtete, dass die EnBW Solar GmbH die Errichtung einer Freiflächensolarinstallation auf dem Gebiet der Gemeinde Dietingen plant. Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit, vom Anlagenbetreiber finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Der hierzu vorliegende Vertragsentwurf entspricht dem bundesweit üblichen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 EEG 2023. Für die Gemeinde könnte die jährliche Zuwendung knapp 100.000,00 € erreichen. 

Die Ratsmitglieder stimmten dem vorgelegten Vertragsentwurf zu.

Zustimmung zur Annahme von Spenden; Beschlussfassung

Der Gemeinderat fasste den Beschluss zur Annahme der für den Zeitraum von 01.06.2025 bis 10.12.2025 eingegangenen Spenden. Die Rechtsaufsichtsbehörde erhält hierzu den jährlichen Spendenbericht, der die Spender, die Zuwendung und den jeweiligen Zweck der Spende ausweist. 

Verschiedenes und Bekanntgaben 

Bausachen

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Sitzung des Bauausschusses statt. Bürgermeister Felix Hezel informiert die Ratsmitglieder über die Ergebnisse. 

Der Bauausschuss erteilte das baurechtliche Einvernehmen für:

  • Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Krokusweg, Böhringen
  • Neubau einer Garage; Im Oberdorf, Gößlingen
  • Neubau einer Lagerhalle mit Garage, Carport, Hoffläche, Zufahrt;

Fronstraße, Dietingen 

Neubau Ringleitung, 5. Bauabschnitt; Tiefbau und Rohrverlegearbeiten

Bürgermeister Felix Hezel berichtete, dass im Zuge des Ringleitungsbaus der 5. Bauabschnitt ansteht. Der Bauabschnitt beginnt am Ortsausgang Gößlingen und folgt entlang des Schwarzenbach in Richtung Böhringen, größtenteils entlang von öffentlichen Wegen. In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 04.12.2025 wurden die Arbeiten an die Firma Gebr. Stumpp, Balingen, vergeben. Die Leistungen wurden in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten; Los 2 bezieht sich auf die Erneuerung der Ortsnetzanschlussleitung vom Druckminderschacht des Zweckverbandes bis zum Einspeisepunkt ins Ortsnetz Böhringen.

Aufgrund der schadhaften Leitung in diesem Abschnitt kommt es regelmäßig zu Rohrbrüchen und den damit verbundenen Kosten. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe für das Los 2 an die Firma Gebr. Stumpp aus Balingen in Höhe von 60.843,68 € zu. 

Radweg Rotenzimmern-Leidringen; Waldumwandlungsverfahren

Bürgermeister Felix Hezel legte dar, dass im Zuge des Radwegebaus von Rotenzimmern nach Leidringen ein Waldumwandlungsverfahren erforderlich wird. Hierbei müssen 2.823 m² umgewandelt werden. Sämtlicher Ausgleich findet auf der Gemarkung Rosenfeld statt. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung. 

Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz;

Befreiung von der gesetzlichen Pflicht für Kommunen, den eigenen Energieverbrauch zu erfassen und zu melden

Bürgermeister Felix Hezel informierte, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, gemäß dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz einen Antrag über den Gemeindetag Baden-Württemberg zu stellen, sich von der gesetzlichen Pflicht für Kommunen, den eigenen Energieverbrauch zu erfassen und zu melden, befreien zu lassen. Nach Abwägung innerhalb der Gemeindeverwaltung und in Abstimmung mit dem Energiemanager der Gemeinde soll hierzu ein Antrag gestellt werden.

 

Nächster Termin Gemeinderatssitzung 

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet voraussichtlich am 21.01.2025 statt. Der Sitzungsort wird noch bekannt gegeben.