Einberufung einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Dietingen am Montag, den 02.03.2026 um 19.00 Uhr in der Nikolausstube der Zehntscheuer Dietingen, EG, Eingang links, Heubergstraße 5, Dietingen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Feststellung der form-und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
2. Bestätigung der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
3. Verschiedenes
Die Jagdgenossen werden hiermit eingeladen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie an der Sitzung der Jagdgenossenschaft teilnehmen werden (Tel. 0741 4806-12 oder E-Mail an info@dietingen.de), damit die Stimmberechtigung bereits vorab festgestellt und die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann.
Hinweise und Erläuterungen:
1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dietingen sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkungen Dietingen, Irslingen, Böhringen, Rotenzimmern und Gößlingen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (insbesondere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), soweit diese nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Es gibt ein Jagdkataster, aus dem sich die Eigentümer und Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ergeben.
2. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. In der Vollmacht müssen mindestens Name, Vorname und Anschrift des zu vertretenen Jagdgenossen mit Angabe der in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummern) sowie Name und Anschrift des Vertreters enthalten sein. Nach der gültigen Satzung kann jeder anwesende Jagdgenosse höchstens 3 abwesende Jagdgenossen vertreten.
3. Die Teilnehmer an der Versammlung haben Nachweise ihrer Stimmberechtigung mitzubringen (Personalausweis, Vollmachten, Zustimmungserklärungen von Miterben, Miteigentümern und ähnlichem). Dies gilt auch für die Vertretung innerhalb von Grundstücksgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften). Bei Unklarheiten ist darüber hinaus ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (z. B. unbeglaubigter Grundbuchauszug, Erbscheine) mitzubringen. Dies gilt auch, wenn sich die Eigentumsverhältnisse innerhalb der letzten 2 Jahre geändert haben.
4. Für die aktuellen Jagdpachtverträge gilt eine Vertragslaufzeit von 01.04.2020 bis 31.03.2029. Die Einberufung der Jagdgenossenschaft dient dazu, die bisherige Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat für die verbleibende Vertragslaufzeit zu bestätigen. Etwaige Änderungen der Jagdpachtverträge oder deren Vertragsinhalte stehen hingegen nicht an.
Dietingen, den 11.02.2026
für den Jagvorstand/ Gemeinderat
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
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