Neue PIN beantragen oder Online-Ausweisfunktion aktivieren – bequem von zu Hause aus

Zu Beginn des Jahres 2024 wurde der digitale PIN-Rücksetzdienst des Bundes für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises eingestellt. Seitdem war für diese Dienstleistung ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro erforderlich.

Nun wurde der PIN-Rücksetzdienst wieder aktiviert. Bürgerinnen und Bürger können damit eine neue PIN für ihren elektronischen Personalausweis beantragen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne das örtliche Bürgerbüro aufsuchen zu müssen.

Für die Nutzung des digitalen PIN-Rücksetzdienstes werden folgende Voraussetzungen benötigt:

  • ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
  • eine aktuelle deutsche Meldeadresse,
  • ein NFC-fähiges Smartphone,
  • die AusweisApp.

Über die AusweisApp wird die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) des Personalausweises eingegeben. Anschließend wird der Ausweis mit dem Smartphone gescannt. Danach kann online ein Rücksetzbrief mit einer neuen PIN bestellt werden.

Hier geht es zum PIN-Rücksetzdienst: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de

Bedeutung für die digitale Brieftasche
Die Wiedereinführung des PIN-Rücksetzdienstes ist auch im Hinblick auf den geplanten Start der digitalen Brieftasche „EUDI-Wallet“ beziehungsweise der „d-you“-App am 2. Januar 2027 von Bedeutung. Für die Übertragung der Ausweisdaten in die App wird die PIN der Online-Ausweisfunktion benötigt.

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