Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 11.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hochboll“ erneut beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) i.V.m.§ 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hochboll“ in der Fassung vom 14.06.2023 / 06.03.2024 / 11.09.2024 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hochboll“ mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Dietingen unter

www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues

während der Auslegungsfrist eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

 

  1. Landratsamt Rottweil

Schreiben vom 29.08.2023

Das Landratsamt Rottweil hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bisher kein Umweltbericht vorläge und dies zu ergänzen sei. Weiter werden die Belange des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes thematisiert.

Von der Unteren Naturschutzbehörde wird vor allem auch die Bestandssituation beschrieben und artenschutzrechtliche Anforderungen an das Gebiet formuliert.

Das Umweltschutzamt verweist auf die Belange des Boden-, Wasser- und Grundwasserschutzes sowie der entsprechenden Entwässerungssystematik.

Hinweise zum Umgang mit Boden und Möglichkeiten des Recyclings wurden aufgezeigt.

 

  1. Landratsamt Rottweil

Schreiben vom 10.05.2024

Das Landratsamt Rottweil hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass im Umweltbericht Anpassungen vorzunehmen sein. Gleichermaßen auch im Artenschutzbericht. Weiter werden die Belange des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes thematisiert.

Das Umweltschutzamt verweist auf die Belange des Boden-, Wasser- und Grundwasserschutzes sowie der entsprechenden Entwässerungssystematik. Hinweise zum Umgang mit Boden und Möglichkeiten des Recyclings wurden aufgezeigt

 

  1. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Schreiben vom 09.08.2023

Das Landesamt hat in seiner Stellungnahme auf die anstehende Geologie verwiesen und entsprechende Beratung empfohlen.

 

  1. RP Freiburg – Raumordnung

Schreiben vom 08.08.2023

Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich vor allem hinsichtlich des Bodenschutzes und des sparsamen Umgangs mit Flächen geäußert und den Bedarf dafür angesprochen.

 

  1. RP Freiburg – Raumordnung

Schreiben vom 10.05.2024

Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich vor allem hinsichtlich der Fortschreibung des FNP und der parallelen Änderung geäußert.

 

  1. Umweltbericht RIP GmbH vom 20.11.2023 / 26.08.2024

Der Umweltbericht des Büro RIP GmbH enthält Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- /Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter. Diese Untersuchungen wurden für die neu auszuweisende Flächen durchgeführt (Steckbriefe). Teilweise wurden hier auch bereits Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ist beigelegt.

 

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag RIP GmbH vom 20.11.2023 / 26.08.2024 / 12.09.2024

Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden die artenschutzrechtlichen Belange von Fledermäusen, Vögeln sowie Reptilien und Amphibien untersucht und eine Abschätzung der Auswirkungen auf deren Belange aufgezeigt. Weitere Gefährdungen auf andere Arten wurden gleichermaßen untersucht. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag stellt die Untersuchungen des RIP über mehrere Monate dar und erläutert die entsprechenden Maßnahmen und Konsequenzen aus der Planung. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden vorgeschlagen und thematisiert.

 

Stellungnahmen zur Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Dietingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

 

  • per e-mail unter der Adresse info@dietingen.de
  • schriftlich bei der Gemeinde Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss)

 

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

 

 

Dietingen, den 10.10.2024                                                                   

gez. Felix Hezel

Bürgermeister