Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 06.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hochboll“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hochboll“ in der Fassung vom 14.06.2023 / 06.03.2024 ist in nachfolgendem Übersichtsplan dargestellt:

Plan siehe oben

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hochboll“ mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Dietingen unter

www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues

während der Auslegungsfrist eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind ver-fügbar:

1. Landratsamt Rottweil
Schreiben vom 29.08.2023
Das Landratsamt Rottweil hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bisher kein Umweltbericht vorläge und dies zu ergänzen sei. Weiter werden die Belange des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes thematisiert.
Von der Unteren Naturschutzbehörde wird vor allem auch die Bestandssituation beschrieben und artenschutzrechtliche Anforderungen an das Gebiet formuliert.
Das Umweltschutzamt verweist auf die Belange des Boden-, Wasser- und Grundwasser-schutzes sowie der entsprechenden Entwässerungssystematik.
Hinweise zum Umgang mit Boden und Möglichkeiten des Recyclings wurden aufgezeigt.

2. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Schreiben vom 09.08.2023
Das Landesamt hat in seiner Stellungnahme auf die anstehende Geologie verwiesen und entsprechende Beratung empfohlen.

3. RP Freiburg – Raumordnung
Schreiben vom 08.08.2023
Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich vor allem hinsichtlich des Bodenschutzes und des sparsamen Umgangs mit Flächen geäußert und den Bedarf dafür angesprochen.

4. Umweltbericht RIP GmbH vom 06.03.2024
Der Umweltbericht des Büro RIP GmbH enthält Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- /Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter. Diese Untersuchungen wurden für die neu auszuweisende Flächen durchgeführt (Steckbriefe). Teilweise wurden hier auch bereits Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ist beigelegt.

5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag RIP GmbH vom 06.03.2024
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden die wurden die artenschutzrechtlichen Belan-ge von Fledermäusen, Vögeln sowie Reptilien und Amphibien untersucht und eine Abschätzung der Auswirkungen auf deren Belange aufgezeigt. Weitere Gefährdungen auf andere Arten wurden gleichermaßen untersucht. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag stellt die Untersuchungen des RIP über mehrere Monate dar und erläutert die entsprechenden Maßnah-men und Konsequenzen aus der Planung. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wer-den vorgeschlagen und thematisiert.

Stellungnahmen zur Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Dietingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben wer-den:

• per e-mail unter der Adresse info@dietingen.de
• schriftlich bei der Gemeinde Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen
• mündlich zur Niederschrift im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss)

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen von der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

Dietingen, den 27.03.2024

gez. Frank Scholz
Bürgermeister

Anlagen

Hochboll_Anregungen_080424

Hochboll_Artenschutz_080424

Hochboll_Begründung_080424

Hochboll_Formblatt_Verteiler_080424

Hochboll_Örtliche_080424

Hochboll_Plan_080424

Hochboll_Planungsrecht_080424

Hochboll_Umweltbericht_080424