Aus der Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2024 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt:

 Bürgerfragen

Gräben und Drainagen

Ein Bürger bat darum, die Gräben und Drainagen entlang der Feldwege im Ortsteil Dietingen zu überprüfen. Nach seiner Einschätzung sollten diese freigemacht werden. 

Bürgermeister Felix Hezel sagte eine Überprüfung zu.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025;
Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel blickte auf die vergangene Gemeinderatssitzung mit der Einbringung des Gemeindehaushalts, der Erläuterung wesentlicher Eckdaten und die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs zurück. Er verwies auf die zuletzt durchgeführte Klausurtagung, in deren Mittelpunkt die Beratung über den Haushalt 2025 stand.

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer nannte die Vorhaben, welche in Folge der Vorberatungen zur Haushaltsplanung zurückgestellt oder gestrichen wurden.

Den in der Haushaltssatzung kalkulierten Erträgen in Höhe von 12.941.150,00 € stehen Aufwendungen von 13.767.925,00 € gegenüber, so dass von einem veranschlagten negativen Gesamtergebnis in Höhe von – 826,775,00 € auszugehen ist. Im Finanzhaushalt ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 12.528.950,00 €, denen Auszahlungen von 12.932.025,00 € gegenüberstehen, so dass ein Zahlungsmittelbedarf i. H. v. 403.075.00 € verbleibt. Bei einem veranschlagten Finanzierungsmittebedarf aus Investitionstätigkeit von 1.740.075,00 € ergibt sich in der Summe ein Finanzierungsbedarf i. H. v. 2.143.150,00 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beläuft sich auf 1.740.075,00 €. Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.350.000,00 € veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.500.000,00 €.

Nach abschließender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2025 unter Einbeziehung von Haushaltsplan, Finanzplanung und Stellenplan. Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan 2025 wird in der Folge der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt und vorgelegt.

 

Eigentümer-Zielsetzung für die Forsteinrichtung 2026-2035;
Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Felix Hezel verwies auf die Vorstellung des Forsthaushalts in der Gemeinderatssitzung am 13.11.2024. Dabei stellte Forstdirektor Frank Kapahnke den Entwurf für eine Eigentümer-Zielsetzungsvereinbarung für die Forsteinrichtung 2026-2035 vor. Dieser Entwurf wurde in der Folge den Mitgliedern des Gemeinderats zugestellt.

Die Gemeinde Dietingen bestimmt als Waldeigentümerin im Rahmen des Landeswaldgesetzes die Ziele der Waldbewirtschaftung. Die Forsteinrichtung setzt die Zielvorgaben des Waldbesitzers innerhalb der periodischen Betriebsplanung für den Forsteinrichtungszeitraum 2026-2035 in den einzelnen Waldbeständen um und versucht dabei bestehende Zielkonflikte aufzulösen.

Der Gemeinderat verständigte sich nach abschließender Beratung darauf, dass bei der Bewirtschaftung des Gemeindewalds Dietingen für den Forsteinrichtungszeitraum 2026-2035 die Ökonomie/ Betriebswirtschaft, die Ökologie/ Schutzfunktion sowie die Faktoren Soziales/ umfassende Nachhaltigkeit in dieser Reihenfolge in den Mittelpunkt gerückt werden. Etwaigen Zielkonflikten wird mit der Beplanung einzelner Bestände bei örtlicher Schwerpunktsetzung begegnet.

 

Bebauungsplan „Dietingen-Mitte – 4. Änderung“, Dietingen;
Aufstellungsbeschluss

Der bisher als „private Grünfläche“ ausgewiesene Teil eines Bebauungsplanes in der Ortsmitte soll den Bestimmungen des Bebauungsplans Dietingen-Mitte angeglichen und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Damit kann die bestehende Baulücke geschlossen für eine Nachverdichtung und Innenentwicklung bereitgestellt werden.

Die Ratsmitglieder fassten den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dietingen-Mitte – 4. Änderung“ im beschleunigten Verfahren mit den damit verbundenen Schritten.

 

Vergabe Lieferung Wärmestrom 2025-2026 für Einrichtungen der Gemeinde;
Beratung und Beschlussfassung

 Hauptamtsleiter Matthias Barth erläuterte, die Gemeinde Dietingen im Jahr 2023 erstmals an der sogenannten „Bündelausschreibung Strom“ des Gemeindetags Baden-Württemberg teilgenommen hat, damals jedoch für den Zeitraum 2024-2026 kein Angebot für die Lieferung von Wärmestrom eingegangen ist. Der seither geltende Ein-Jahres-Vertrag mit einem regionalen Stromanbieter endet zum 31.12.2024, so dass eine erneute Ausschreibung erforderlich wurde.

An der Ausschreibung für die Lieferung von Wärmestrom in vier Gemeindeeinrichtungen in den Ortsteilen Dietingen, Böhringen und Gößlingen wurden sieben regionale Anbieter beteiligt.

Der Gemeinderat erteilte dem Anbieter EnRW Rottweil GmbH & Co. KG den Zuschlag für die Lieferung von Wärmestrom für die Jahre 2025 und 2026.

 

Anpassung Friedhofsatzung (Friedhofsordnung mit Bestattungsgebührensatzung);
Beratung und Satzungsbeschluss

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer berichtete, dass die Gemeindeverwaltung im Mai 2024 ein Fachbüro mit der Erstellung einer Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen beauftragt hat. Der Gemeinderat hatte zuletzt im Jahr 2014 auf eine Überarbeitung der Friedhofssatzung mit Anpassung des Gebührenverzeichnisses verständigt. Eine Neukalkulation war deshalb notwendig. Des Weiteren sollte ergänzende Regelungen in die neue Satzung bzw. das Gebührenverzeichnis aufgenommen werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz dürfen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entstehenden Kosten umgelegt werden. Ein Überschuss darf hingegen nicht erzielt werden. Jedoch ist eine Kostendeckung, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen vertretbar und geboten ist, anzustreben. Aufgrund des langen Zeitraums seit der letzten Kalkulation ist der Kostendeckungsgrad derzeit vergleichsweise gering. Um die Bürger nicht mit einem zu großen Sprung der Gebühren auf einmal zu belasten, regte die Gemeindeverwaltung an, diese schrittweise zu erhöhen und in einem ersten Schritt bei den Grabnutzungsrechten auf eine Kostendeckung von 80 % hinzuwirken; bei den Bestattungsgebühren, den Verlängerungen und Grabräumungen soll hingegen eine Kostendeckung von 100 % erreicht werden.

Das Gremium verständigte sich in der anschließenden Beratung darauf, die vorgeschlagenen Änderungen des Gebührenverzeichnisses sowie die Änderung der Friedhofssatzung zum 01.01.2025 zu beschließen.

Bundestagswahl 2025; Organisatorische Festsetzungen

Hauptamtsleiter Matthias Barth erläuterte, dass die Vorbereitungen zur Neuwahl des Deutschen Bundestages angelaufen sind. Dazu gehören die Bildung der Gemeindewahlbezirke, die Festlegung der Wahlräume und die Bestimmung der Wahlvorsteher.

Da der geplante Wahltag kurz vor der Fasnacht liegt, schlug die Gemeindeverwaltung vor, die Wahlräume in Dietingen, Irslingen und Böhringen von den Hallen in andere Räumlichkeiten zu verlegen, damit die Narrenzünfte nicht beeinträchtigt werden.

Für die Gemeinde soll in jedem Ortsteil ein Wahlbezirk gebildet werden. Die Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke befinden sich in folgenden Räumlichkeiten:

  • Dietingen-Ort: Mensa in der Grundschule Dietingen
  • Irslingen: Sportheim Irslingen
  • Böhringen: Katholisches Gemeindehaus Böhringen
  • Rotenzimmern: Rat- und Bürgerhaus Rotenzimmern
  • Gößlingen: Schwarzenbachhalle Gößlingen

Der Briefwahlvorstand für die Gesamtgemeinde befindet sich im Rathaus Dietingen, Kirchplatz 1, Besprechungsraum im 2. OG.

Für die einzelnen Wahlbezirke werden die folgenden Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher eingesetzt:

  • Dietingen-Ort Alexander Ettwein
  • Irslingen Daniela Benz
  • Böhringen Markus Fuchs
  • Rotenzimmern Olaf Lutzkat
  • Gößlingen   Rainer Gühring
  • Briefwahl Bürgermeister Felix Hezel

Wie bisher soll sich der Wahlvorstand der jeweiligen Wahlbezirke überwiegend aus den Mitgliedern des Gemeinderates und der Ortschaftsräte zusammensetzen. Die Entschädigungen für die Wahlvorstände und Wahlhelfer richtet sich nach der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung der Gemeinde Dietingen.

Der Gemeinderat bestätigte die getroffenen Festlegungen.

 

Verschiedenes und Bekanntgaben 

Bausachen 

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Sitzung des Bauausschusses statt.
Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über die Ergebnisse. 

Der Bauausschuss erteilte das baurechtliche Einvernehmen für folgende Baumaßnahmen:

  • Neubau eines Einfamilienhauses; Ulmenring, Dietingen
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lehrstraße, Dietingen
  • Umbau eines Wohnhauses, Weidenstraße, Rotenzimmern
  • Neubau Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und Neubau Heizzentrale Nahwärmenetz; Grundstraße, Rotenzimmern

 

Nächster Termin Gemeinderatssitzung 

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet voraussichtlich am 29.01.2025 statt. Sitzungsort und Sitzungsbeginn werden noch bekannt gegeben.