Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Anpassung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 beschlossen.

Ausgangslage der Gebührenbemessung sind die Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Danach sollen mithilfe der Elternbeträge weiterhin rund 20 % der Betriebsausgaben gedeckt werden. Dies wird auch im Rahmen der aktuellen Gebührenanpassung für alle drei Einrichtungen in unserer Gemeinde bei weitem nicht erreicht werden. Den verbleibende Abmangel für alle drei Einrichtungen wird größtenteils die Gemeinde tragen.

Die Gebühren gelten einheitlich für die Kindertageseinrichtungen in Böhringen (Kommunale Kindertagesstätte Wunderfitz), Irslingen (Kath. Kindergarten St. Martin) und Dietingen (Kath. Kindergarten St. Nikolaus mit Kinderkrippe). Die paritätischen Ausschüsse der bürgerlichen Gemeinde mit den jeweiligen Kirchengemeinden sprachen hierzu in ihrer Beratung am 30.04.2024 die entsprechenden Empfehlungen zur Gebührenanpassung aus. Mit den Beschlüssen der Kirchengemeinderäte in Dietingen und Irslingen ergibt sich auch in Zukunft eine einheitliche Gebührenerhebung für alle drei Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde.

Seit der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Wunderfitz am neuen Standort in der Schulstraße 9 in Böhringen besteht auch dort ein umfassendes Betreuungsangebot, das alle Leistungen der Gebührenordnung abbildet.

Nach den neuen Empfehlungen der Verbände, ergibt sich für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 eine Gebührenerhöhung von 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 eine Gebührenerhöhung von 7,3 %. Die Sozialstaffelung für Familien mit mehreren Kindern bleibt erhalten. Die Gebühr ist für einen 11-monatigen Abrechnungszeitraum kalkuliert. Die jährlichen Kosten werden dabei auf die Monate September bis einschließlich Juli umgelegt.

Eltern, welche nicht in der Lage sind, die Benutzungsgebühren zu bezahlen, können sich beim Jugend- und Versorgungsamt, Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Telefon 0741 244-275 bzw. E-Mail jugendamt@landkreis-rottweil.de über die Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Übernahme der Benutzungsgebühren durch den Landkreis informieren.

Bitte beachten Sie die neue Gebührenordnung:

Kindergartengebührenordnung 2024-2026