Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.09.2024 beschlossen, die Stromkonzessionen
- a) für den Ortsteil Dietingen
- b) für die Ortsteile Irslingen, Böhringen, Rotenzimmern und Gößlingen
zu vergben.
Diese Absicht wurde im Bundesanzeiger am 23.05.2024 veröffentlicht. Nach Durchführung des Konzessionsverfahrens hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen in öffentlicher Sitzung am 11.09.2024 den Beschluss gefasst, den neuen Konzessionsvertrag mit den bisherigen Altkonzessionärin, der Fa. ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG, In der Au 5, 78628 Rottweil für den Ortsteil Dietingen sowie der NetzeBW GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, für die Ortsteile Irslingen, Böhringen, Rotenzimmern und Gößlingen abzuschließen.
Maßgeblich dafür ist, dass es sich bei der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG sowie bei der NetzeBW GmbH Stuttgart jeweils um geeignete und zuverlässige Stromnetzbetreiber handelt und damit gemäß den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG eine effiziente, preisgünstige verbraucherfreundliche, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Versorgung durch den Konzessionär gewährleistet wird.
Die Firmen ENRW GmbH & Co. KG und NetzeBW haben im Ausschreibungsverfahren jeweils ein gemessen an den energiewirtschaftlichen Zielen des § 1 EnWG überzeugendes Angebot abgegeben. Die Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde Dietingen und den genannten Anbietern zur Überlassung des für den Netzbetrieb erforderlichen Wegerechtes haben jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2029.
Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Rottweil hat mit Stellungnahme vom 23.1.2..2024 die Rechtsmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinde Dietingen vom 11.09..2024 zum Abschluss des Konzessionsvertrages gemäß §§ 108, 107 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Dietingen, 05.02.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
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