E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil des Straßenverkehrs und werden sowohl von Jugendlichen als auch Erwachsenen genutzt. Insbesondere auf dem Schulweg oder in der Freizeit sind E-Scooter nicht mehr wegzudenken. Zu beobachten ist, dass E-Scooter immer wieder entgegen der geltenden Straßenverkehrsregeln genutzt werden und sich die Nutzer selbst oder andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden.

Folgende Regeln sind relevant und sorgen für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern:

Mindestalter und Voraussetzungen zur Nutzung

  • Die Nutzung ist erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.
  • Der E-Scooter muss zur legalen Nutzung eine Betriebserlaubnis haben.
  • Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert sein. Die Versicherungsplakette muss am E-Scooter angebracht sein.
  • Es besteht keine Helmpflicht – die Nutzung mit Helm wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
  • Technische Veränderungen, die insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit betreffen (max. 20 km/h), sind nicht zulässig.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Es darf nur allein auf einem E-Scooter gefahren werden. Die Mitnahme von weiteren Personen ist nicht erlaubt.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
  • Führer von E-Scootern müssen einzeln hintereinander fahren.
  • Es darf nicht freihändig gefahren werden.
  • Es darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge angehängt werden.
  • Bei der Nutzung auf Radverkehrsflächen, muss auf den Radverkehr Rücksicht genommen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit angepasst werden. Schnellerem Radverkehr muss das Überholen ermöglicht werden.

 

Ein verantwortungsvoller Umgang mit E-Scootern trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren im Straßenverkehr, die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sprechen.