Zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres ist die Vegetationsschutzperiode. In dieser Zeit ist es untersagt, Hecken, Bäume und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören bzw. Bäume mit Bruthöhlen und Nestern zu fällen. Die Schutzzeit dient dem Erhalt der Lebensräume von Tieren und Pflanzen und unterstützt insbesondere die Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit genauso wie eine Vielzahl an Insekten und Kleinlebewesen. Übliche Pflegeschnitte an Bäumen und Hecken sind innerhalb der Schutzzeit nur in eingeschränktem Maß zulässig.
Die Vegetationszeit endet am 30.09., so dass wichtige, bisher aufgeschobene Maßnahmen vorgenommen werden können.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
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