Zum Schutz unserer Gewässer im Landkreis Rottweil gilt ab Samstag, 5. Juli 2025, ein Wasserentnahmeverbot. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wasserstände angesichts anhaltender Trockenheit und Hitze zu schützen. Das Entnehmen von Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern oder Teichen ist ohne Genehmigung verboten – auch kleine Mengen mit Eimer oder Gießkanne. Ausgenommen ist nur das Tränken von Vieh, wenn kein Anschluss an die Wasserversorgung besteht. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Situation ist ernst: Viele Gewässer trocknen bereits aus, und lang anhaltende Regenfälle sind laut Wetterprognosen nicht in Sicht. Bitte helft mit, unsere Wasserressourcen zu schonen!

Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie auch unter dem folgenden Link:

Schutz für unsere Gewässer: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis verboten | Landkreis Rottweil.