Mit Ihrer Jahresabrechnung 2023 ging Ihnen die Aufstellung der Abschlagszahlungen für 2024 in vier Raten zu. Die Zahlung der 4. Rate der Wasser-/Abwassergebühren für 2024 ist nun am 1. Dezember 2024 fällig.

Soweit noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde und die Rate für die vierte Zahlung 2024 noch nicht überwiesen wurde, bitten wir Sie diesen Termin zu beachten. Bitte geben Sie bei der Zahlung das Buchungszeichen (beginnend mit 5.8888….) an, damit der Betrag richtig verbucht werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Um dies zu vermeiden empfehlen wir, uns eine Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat) zu erteilen.

 

 

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