Aus der Sitzung des Gemeinderats am 09.10.2024 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt:

Amtseinsetzung Bürgermeister Felix Hezel

Gemeinderat Alexander Ettwein hieß Herrn Bürgermeister Felix Hezel in seiner neuen Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Dietingen ganz herzlich willkommen und erklärte, dass mit der Ablegung des Amtseids und der Verpflichtung die Amtseinsetzung offiziell vollzogen wird.

Bürgermeister Felix Hezel legte seinen Diensteid wie folgt ab:

„Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Anschließend spracht Bürgermeister Felix Hezel die Verpflichtungsformel:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Dietingen gewissenhaft zu wahren, ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.“

Gemeinderat Alexander Ettwein und Bürgermeister Felix Hezel bekräftigten die Vereidigung und Verpflichtung mit Handschlag. In einer kurzen Ansprache begrüßte Gemeinderat Alexander Ettwein Herrn Felix Hezel ganz offiziell im neuen Amt und überreichte ihm ein Geschenk der Gemeinde.

Bürgermeister Felix Hezel bedankte sich für das im Zuge seiner Wahl in ihn gesetzte Vertrauen und warb um ein gutes Miteinander zum Wohle der Gemeinde Dietingen und seiner Bürgerinnen und Bürger. (siehe auch gesonderten Bericht).

Die Ratsmitglieder und die Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung spendeten einen lang anhaltenden Applaus.

Anpassung der Hauptsatzung; Beratung und Satzungsbeschluss

Hauptamtsleiter Matthias Barth stellte den Tagesordnungspunkt vor und begründete die von der Gemeindeverwaltung angeregte Änderung der Hauptsatzung, welche die weitere Übertragung von Zuständigkeiten auf den Bürgermeister und die Erweiterung der Bewirtschaftungsbefugnisse betrifft. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll den in den vergangenen Jahren eingetretenen Entwicklungen nachgekommen werden. Vorgänge der laufenden Verwaltung sollen hierbei effizienter umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Bewirtschaftungsbefugnisse und der Erweiterung der Zuständigkeit in baulichen Entscheidungen entsprechend der vorgelegten Satzungsänderung zu.

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung; Beratung und Satzungsbeschluss

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erläuterte den Vorschlag der Gemeindeverwaltung, eine Vergnügungssteuersatzung zu erlassen. Diese betrifft Geldspielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten, wie sie bisher nur in wenigen Betrieben in der Gemeinde vorhanden sind. Die Besteuerung erfolgt hierbei nachfestgelegten Kriterien.

Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Vergnügungssteuersatzung zu.

Änderung der Abwassersatzung; Beratung und Satzungsbeschluss

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erklärte anhand der Beratungsvorlage, dass die Abwassersatzung zuletzt vor einigen Jahren für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen wurde und begründete die Notwendigkeit der Neukalkulation mit entsprechender Gebührenanpassung.

Im April 2024 hat die Gemeindeverwaltung hierzu ein Fachbüro mit der Erstellung einer neuen Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühren für ein Jahr beauftragt. Bei der nunmehr ermittelten Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Die Gebührenkalkulation beinhaltet die laufenden Aufwendungen und Erträge, die ermittelten Abschreibungen des Anlage- und Betriebsvermögens abzüglich der vereinnahmten Anliegerbeiträge und Zuschüsse.

Der vorgeschlagene Gebührensatz ist kostendeckend, d. h. es wird kein Gewinn erwirtschaftet. Vom Gemeinderat ist neben dem Gebührensatz zugleich der Kalkulationszeitraum festzulegen. Prinzipiell ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu 5 Jahren möglich. Die Verwaltung regt jedoch an, vom üblichen Rhythmus von 3 Jahren abzuweichen und nur einen einjährigen Kalkulationszeitraum zu wählen.

Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer legte dar, weshalb die Gebührenfestsetzung zunächst für ein Jahr erfolgen soll. Sie kündigte an, dass beabsichtigt ist, in absehbarer Zeit wiederum eine gleichbleibende Gebühr für mehrere Jahre festzulegen.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Abwassersatzung wie vorgelegt und vorgetragen zu. Die Änderungen der Abwassersatzung treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Änderung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025; Beratung und Satzungsbeschluss

Bürgermeister Felix Hezel erklärte, dass dieser Tagesordnungspunkt entfallen muss, da die für die Kalkulation erforderlichen Daten der Gemeindeverwaltung noch nicht rechtzeitig vorlagen.

Verschiedenes und Bekanntgaben

Ablesung der Wasserzähler

Die Gemeindeverwaltung hat wiederum den Dienstleister Co.met GmbH, Saarbrücken, mit der Erfassung der Daten aus der Ablesung von Wasserzählern beauftragt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde werden daher von diesem Anbieter in den kommenden Wochen angeschrieben und um die Rückmeldung der Zählerstände gebeten.

Nächster Termin Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 23.10.2024 statt. Sitzungsort und Sitzungsbeginn werden noch bekannt gegeben.