Aus der Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2025 werden folgende Ergebnisse mitgeteilt:
Bürgerfragen
Grundsteuer
Ein Bürger fragte an, inwieweit ein Beschluss zum Grundsteuerhebesatz den derzeit anhängigen Klagen gegen die Grundsteuergesetzgebung entgegenstehen stehen würde.
Bürgermeister Felix Hezel erklärte, dass die neue Hebesatzsatzung unabhängig davon zum 01.01.2026 in Kraft treten kann.
Zukunft Ortschaftsverwaltung Irslingen
Ein Bürger erkundigte sich nach den Auswirkungen bei einer Schließung der Ortschaftsverwaltung Irslingen.
Bürgermeister Felix Hezel erläuterte, dass nur noch wenige Dienstleistungen bei der Ortschaftsverwaltung Irslingen bei begrenzten Öffnungszeiten angeboten werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich in Zukunft an die Gemeindeverwaltung wenden. Einzelne Leistungen bleiben jedoch erhalten, da die Ortsvorsteherin regelmäßige Sprechzeiten dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr anbietet.
Forsthaushalt 2026; Beratung und Feststellung
Bürgermeister Felix Hezel begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Forstdirektor Frank Kapahnke sowie den zuständigen Revierförster Herrn Martin Hornstein, die mithilfe einer Präsentation die Bilanz des Fortwirtschaftsjahres 2025 vortrugen und einen Ausblick auf die Planungen für das Jahr 2026 gaben.
Im laufenden Jahr konnten bisher 11.000 Festmeter geerntet werden, hiervon 69 % als planmäßige und 31 % als zufällige Nutzung (Schadholz usw.). Bis zum Ende des Jahres sind 11.500 Festmeter zu erzielen. Das Betriebsergebnis wird den kalkulierten Betrag von 131.400,00 € voraussichtlich übertreffen und 155.000,00 € erreichen. Für das kommende Jahr soll ein Hiebsatz von 11.500 Festmeter eingeschlagen werden. Für die Forstkulturen sollen Ausgaben i. H. v. 56.500,00 € für den Anbau und die Sicherung von Kulturen, 25.000,00 € für die Jungbestandspflege, 22.000,00 € für die Wildschadensverhütung und für die Borkenkäferbekämpfung 5.000,00 € eingeplant werden. Für die Wegeunterhaltung sollen darüber hinaus 21.000,00 € veranschlagt werden. Für Maschinenwege-Neubauten sollen 25.000,00 € investiert werden. Zielsetzung ist es, als Betriebsergebnis 203.250,00 € anzuvisieren.
Revierleiter Martin Hornstein stellte die im Jahr 2025 bereits durchgeführten Maßnahmen vor und nannte die im kommenden Jahr in den jeweiligen Ortsteilen geplanten Holzeinschläge sowie Vorhaben bei den Neuanpflanzungen. Derzeit erfolgen die Waldbegänge für die Forsteinrichtung, die als 10-Jahres-Plan umgesetzt wird. Voraussichtlich im Frühjahr wird die Planung dem Gemeinderat vorgestellt und zur Beschlussfassung übergeben. Dann wird sich der Gemeinderat bei einem Waldbegang selbst ein Bild von der Waldbewirtschaftung machen.
Nach abschließender Beratung beschloss der Gemeinderat den Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 sowie die Ansätze für das Haushaltsjahr 2026.
Einbringung Haushalt 2026; Information
Bürgermeister Felix Hezel gab eine kurze Einführung zum kommenden Gemeindehaushalt 2026. Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erläuterte nacheinander die Vorausschau auf den Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen, den Finanzhaushalt mit Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und stellte die Mittelanmeldungen und berücksichtigten Investitionen für das Jahr 2026 mit Ausblick auf die Folgejahre 2027 bis 2029 vor.
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge um ca. 200.000,00 € zurückgehen, während die Aufwendungen um etwa 1,6 Mio. € steigen werden. Ein ausgeglichener Haushalt wird nicht möglich sein; es ist mit einem negativen Ergebnis von -2,7 Mio. € zu rechnen. Dieses Ergebnis kann auf Dauer zu Liquiditätsproblemen führen, so dass die Gemeinde aufgefordert ist, Erträge zu erhöhen und Aufwendungen zu senken.
Im Finanzhaushalt ergibt sich nach den Haushaltsplanungen ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von etwa 1,6 Mio. €. Diese Mittel können aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde nicht erwirtschaftet werden. Zu beachten ist, dass mindestens ein Überschuss in Höhe der ordentlichen Tilgung von 400.000,00 € ausgewiesen werden muss.
Dies führt zu einem veranschlagten Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit von knapp 3,4 Mio. €. In dieser Höhe wird im Jahr 2026 voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich sein.
Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer stellte die für das kommende Jahr vorgesehenen Mittelanmeldungen vor und gab einen Ausblick auf die Investitionen in den Jahren 2027 bis 20230. Die Liquidität der Gemeinde wird sich im Jahr 2026 negativ entwickeln und voraussichtlich – 1,3 Mio. € erreichen. Auch in den darauffolgenden Jahren wird ein Minus zu verzeichnen sein, so dass die Gemeinde für längere Zeit auf Kassen-/ Liquiditätskredite angewiesen ist. Entscheidend für das Haushaltsjahr 2026 und alle Folgejahre ist, dass Maßnahmen zur Konsolidierung ergreifen werden, um den Kassenkredit so gering wie möglich zu halten.
Bürgermeister Felix Hezel kündigte an, dass der Gemeinderat auf der Grundlage des vorgestellten Planwerks die Haushaltsberatungen aufnehmen wird. Zielsetzung ist es, im Dezember über den kommenden Haushalt 2026 zu beschließen.
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze mit Änderung der Hebesteuersatzung; Beratung und Satzungsbeschluss
Bürgermeister Felix Hezel erläuterte, dass die Hebesatzsatzung die Höhe der kommunalen Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuer regelt. Aufgrund der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Grundsteuerreform wurde die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland grundlegend neugestaltet. Die Hebesätze wurden nur für ein Jahr festgelegt und müssen daher neu geregelt werden.
Gemeindekämmerin Vanessa Schäfer erklärte die Grundzüge, die für die Ermittlung der Hebesätze gelten. Die Überprüfung der Hebesätze hat Folgendes ergeben:
Grundsteuer B:
Der Haushaltsansatz von 460.000 € für 2024/2025 wurde leicht überschritten, die tatsächlichen Erträge lagen bei 469.000,00 €. Dabei sind noch einige steuerbefreite Grundstücke der Gemeinde berücksichtigt. Daher soll der Hebesatz der Grundsteuer B unverändert bei 305 v. H. bleiben.
Grundsteuer A:
Der Haushaltsansatz lag in 2024 und 2025 bei 37.000,00 €, aktuell liegen die Erträge jedoch bei 19.600,00 €. Um die Aufkommensneutralität sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A von 280 v. H. auf 530 v. H. zu erhöhen
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung, den Hebesatz für die Grundsteuer A ab dem 01.01.2026 auf 530 v.H. festzusetzen. Der hierzu erarbeiteten Hebesatzung wurde zugestimmt.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil; Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Felix Hezel begründete die Empfehlung der Gemeindeverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil beizutreten.
Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge verpflichten sich die Feuerwehren im Rahmen der Überlandhilfe bei den sogenannten Pflichteinsätzen nach § 2 Absatz 1 Feuerwehrgesetz – FwG (kostenfrei, keine Weiterberechnung auf Dritte möglich) nach gleichen, vereinfachten Grundsätzen abzurechnen. Bei den sogenannten
Kanneinsätzen nach § 2 Abs. 2 FwG (Weiterberechnung auf Dritte möglich) kommen die öffentlich-rechtlichen Verträge dagegen nicht zur Anwendung. Zudem gilt der öffentlich-rechtliche Vertag nicht bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 FwG i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 2 FwG. Hier haben die ersuchenden Städte und Gemeinden die Möglichkeit einer Weiterberechnung des Kostenersatzes. Diese Regelung ist vor allem bei Großschadenslagen sehr wichtig, weil die einzelne betroffene Gemeinde nicht finanziell überfordert wird. Außerdem wird die gemeindegebietsübergreifende, gegenseitige Unterstützung gefördert werden. So kann ohne Nachteil für die Kommune auch eine benachbarte Wehr vorrangig alarmiert werden, wenn damit die Hilfefrist verringert werden kann.
Die Ratsmitglieder fassten die erforderlichen Beschlüsse, um dem Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil zum 01.01.2026 beitreten zu können.
Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
und Flüchtlingsunterkünften; Beratung und Satzungsbeschluss
Hauptamtsleiter Matthias Barth berichtete, dass die Gemeinde verpflichtet ist, Personen vorübergehend unterzubringen, die obdachlos geworden oder in Not geraten sind. Eine Unterbringungspflicht besteht außerdem bei Flüchtlingen und Asylbewerbern, die der Gemeinde nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zugewiesen werden. Zur Rechtssicherheit ist eine Satzung zu erlassen, die wesentliche Regelungen zur Unterbringung und zur Gebührenbemessung enthält. Die Satzung umfasst sowohl gemeindeeigene Unterkünfte als auch angemietete Wohngebäude und Wohnungen. Die Gemeindeverwaltung hat hierzu gemeinsam mit einem Beratungsbüro eine Gebührenkalkulation vorgenommen. Die Gebührenkalkulation ist auf einen Zeitraum bis zum 31.12.2028 ausgelegt. Sie soll dann wiederum überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Gebühren werden personenbezogen erhoben, d. h. für jede Person wird derselbe Monatsbetrag angewandt. Die Kalkulation erfolgte nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes unter Beachtung des Kostendeckungsprinzipg (§ 14 KAG).
Der Gemeinderat fasste nach abschließender Beratung den Satzungsbeschluss, die Satzung wird zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Zukunft Ortschaftsverwaltung Irslingen; Schließung der Ortschaftsverwaltung; Beratung und Beschlussfassung
Die Aufgaben der Ortschaftsverwaltung Irslingen sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Wesentliche Tätigkeiten, welche die Bürgerschaft des Ortsteils Irslingen betreffen, werden bereits im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Dietingen erledigt. Viele Bürgerinnen und Bürger sind deshalb den Gang in das Rathaus Dietingen gewohnt. Die Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltung wurden in der Vergangenheit bereits reduziert.
Bürgermeister Felix Hezel berichtete, dass die Aufgaben vollumfänglich an die Gemeindeverwaltung übertragen werden können. Einzelne Tätigkeiten wie die Hallenbelegung und den Kontakt zu den Vereinen sowie die Ausgabe von gelben Säcken werden auch in Zukunft von der Ortsvorsteherin zu den Sprechzeiten dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr übernommen.
Der Ortschaftsrat Irslingen hat in seiner Sitzung am 20.10.2025 die Schließung der Ortschaftsverwaltung Irslingen zum Ende dieses Jahres empfohlen. Der Gemeinderat schloss sich dieser Empfehlung an. In der kommenden Sitzung des Gemeinderats soll die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend angepasst werden, so dass die Schließung der Ortschaftsverwaltung vollzogen werden kann.
Widmung der Zehntscheuer Dietingen zum Trauungsort der Gemeinde; Beschlussfassung
Bisher finden Trauungen in der Regel im Rathaus Dietingen statt. In seltenen Fällen erfolgen Trauungen auch in den Ortsteilrathäusern. Der Trauungsraum der im Rathaus Dietingen bietet nur einer begrenzten Gästezahl Platz. Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bürgermeister Felix Hezel erläuterte den Vorschlag der Gemeindeverwaltung, die Zehntscheuer Dietingen als weiteren Eheschließungsort zu widmen. Die Tenne der Zehntscheuer ist ebenerdig zugänglich, bietet ausreichend Platz und mit ihrem Ambiente im historischen Gebäude angemessene Rahmenbedingungen. Die Zehntscheuer erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme an standesamtlichen Trauungen ermöglicht wird.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Gemeindeverwaltung, die Zehntscheuer für standesamtliche Eheschließungen unter Beachtung von § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes als weiterer Trauungsort zu widmen.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Ergebnisse aus dem Bauausschuss
Vor Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Sitzung des Bauausschusses statt.
Bürgermeister Felix Hezel informierte die Ratsmitglieder über die Ergebnisse.
Der Bauausschuss erteilte das baurechtliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Rottweiler Straße sowie den Neubau eines Einfamilienhauses mit Heilpraktiker-Praxis, Auf Heuben, beide im Ortsteil Dietingen.
Löschwasserkonzept
Bürgermeister Felix Hezel erläuterte, dass im Zuge der Vorstellung des Löschkonzepts für den Ortsteil Gößlingen noch keine Daten der Wasserversorung nach dem Bau der Ringleitung vorlagen. Die Auswertung der EnRW hat ergeben, dass im nördlichen Teil des Ortsteils Gößlingen eine Entnahmemenge von 11 Liter pro Sekunde und damit mehr als 40 m² je Stunde möglich ist. Im südlichen Teil des Ortsteils liegt die Entnahmemenge sogar bei 15,0 Liter je Sekunde, d. h. mehr als 48 m³ je Stunde. Diese Werte übertreffen die für die Löschwasserversorgung geltenden Vorgaben deutlich.
Lebensmittelmarkt
Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärte Bürgermeister Felix Hezel, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen zum Bebauungsplan Lebensmittelmarkt eingebracht haben, noch eine Rückmeldung durch die Gemeindeverwaltung erhalten werden. Da die Offenlage noch nicht beendet war, ist dies bisher noch nicht geschehen.
Nächster Termin Gemeinderatssitzung
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet voraussichtlich am 10.12.2025 statt. Der Sitzungsort wird noch bekannt gegeben.
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