Auf einem Privatgrundstück in unserer Gemeinde wurde eine Totschlagfalle aufgefunden, in der eine Ratte schwer verletzt wurde und in der Folge verendete.
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetz ist es verboten, Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden ist.
Eine besondere Gefahr besteht für Menschen und Haustiere, die sich bei derartigen Fangvorrichtungen schwere Verletzungen zuziehen können. Insbesondere spielende Kinder sowie neugierige Hunde und Katzen sind gefährdet.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, auf den Einsatz gefährlicher und unsachgemäß aufgestellter Fallen zu verzichten. Eine erforderliche Rattenbekämpfung muss tierschutzgerecht und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
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