Mitteilungspflicht bei Veränderungen der versiegelten Flächen
Die Abwassergebühr besteht seit dem Jahr 2010 aus einer Schmutzwassergebühr (häusliches Abwasser) und einer Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserverbrauch über den Wasserzähler abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird für das Regenwasser, welches von befestigten Flächen in die Kanalisation abläuft, erhoben. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die Dachflächen und alle anderen befestigten und versiegelten Flächen eines Grundstücks, z.B. Stellplätze, Zufahrten und Hofflächen, soweit diese direkt oder indirekt an einen öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Veränderungen bei den versiegelten und befestigten Flächen mitzuteilen, z.B. wenn sich die Größen der versiegelten Flächen geändert haben oder die Versiegelungsart (z.B. Asphalt zu Pflaster) verändert wurde.
Bei neu bebauten Grundstücken benötigen wir von den Grundstückseigentümern Angaben zu der Größe der Dachflächen und ob diese in den Kanal entwässert werden oder auf dem Grundstück in Rasenflächen entwässern. Außerdem benötigen wir Informationen (Größe und Versiegelungsart) zu den weiteren befestigten Flächen auf dem Grundstück, z.B. Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen.
Sofern Sie seit der Erfassung der versiegelten Flächen zusätzlich Flächen versiegelt oder auch entsiegelt haben und diese bisher nicht gemeldet wurden, holen Sie dies bitte umgehend nach.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Karle unter Tel. 0741/4806-24 oder michaela.karle@dietingen.de gerne zur Verfügung.
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