Der Gemeinderat Dietingen hat in seiner letzten Beratung auf Vorschlag der Gemeinde­verwaltung die Grundsatzentscheidung getroffen, keine weiteren gemeindeeigenen Grund­stücke für die Nutzung in Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen. Sowohl dem Gremium als auch der Gemeindeverwaltung war diese grundsätzliche, in die Zukunft gerichtete Entscheidung ein Anliegen, um der Bürgerschaft, den landwirtschaftlichen Be­trieben aber auch den Mandatsträgern Sicherheit zu verschaffen, wie die Gemeinde künftig entsprechende Anfragen behandeln wird.

 

Für die Bürgerschaft ist diese Grundsatzentscheidung ein klares Signal, weil ansonsten un­klar wäre, welche Flächen im Laufe der Jahre noch zusätzlich mit Freiflächenphotovoltaik­anlagen be­legt werden könnten, wodurch sich das Landschaftsbild negativ verändern würde.

 

Für die landwirtschaftlichen Betriebe ist diese Entscheidung deshalb überaus bedeutend, weil nun Planungssicherheit herrscht und künftig keine weiteren gemeindeeigenen Flächen den Betrieben für die Bewirtschaftung entzogen werden.

 

Auch für die Mandatsträger im Gemeinderat ist diese Grundsatzentscheidung wichtig, weil aufgrund der laufenden Anfragen immer wieder Abwägungen im Gremium notwendig wären, wirtschaftliche Interessen der Gemeinde gegen die Interessen der landwirtschaftlichen Be­triebe oder auch öffentliche Interessen wie das Landschaftsbild gegenüberzustellen.

 

Der Gemeinderat hat sich auch deshalb für diese Grundsatzentscheidung aussprechen können, weil die Gemeinde in der Vergangenheit proaktiv bis zu 2 % und damit 84 Hektar unserer Gesamtgemeindefläche für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlagen im Sinne der Energiewende vorgesehen hat. Dies ist deutlich mehr als die Vorgaben der Politik. Der­zeit sind dann auch bereits drei große Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe der Auto­bahn in unserer Gemeinde in Planung. Eventuell werden auch noch weitere Flächen in der privile­gierten Zone entlang der Autobahn hinzukommen, die in privatem Eigentum stehen. Auf solche Entwicklungen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

 

Es darf also festgehalten werden, dass der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung im Sinne der Energiewende überdurchschnittlich viele Flächen für Freiflächenphotovoltaik­anlagen im Rahmen der Bauleitplanung positiv begleitet, aber nun auch eine klare Begren­zung für die Zukunft ausgesprochen hat.