BBP „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ in Dietingen-Böhringen
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ in der Fassung vom 19.07.2023 / 04.06.2025 ist in dem Übersichtsplan dargestellt.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt ca. 500 m westlich der Ortslage von Böhringen direkt östlich der Trasse der Bundesautobahn BAB 81 (Stuttgart – Singen). Das Plangebiet wird durch die K5506 in Richtung Harthausen in 2 Planbereiche geteilt. Ein nördlich zur K 5506 liegenden Teil und einen südlichen. Das Plangebiet umfasst ca. 210.000 m² und wird derzeit überwiegend als landwirtschaftliches Ackerland bewirtschaftet.
Folgende Flurstücke sind durch den Bebauungsplan unmittelbar tangiert:
3210, 3217, 3218, 3277, 3278, 3279, 3280, 3281, 3282, 3283, 3284, 3287, 3288 und 3289
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll ein Beitrag zur Umsetzung der Energiewende geschaffen werden. Ein privater Investor hat sich hier bereit erklärt, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und entsprechend somit nachhaltigen, ökologisch hochwertigen Strom zu produzieren.
Die Energiewende und die Einhaltung der Klimaschutzziele sind sowohl in der Europäischen Union, im Bund und im Land Baden-Württemberg wichtige politische Zielsetzungen, die entsprechend in den kommenden Jahren und Jahrzehnten umgesetzt werden müssen. Die Gemeinden haben hier ihren Beitrag gleichermaßen zu leisten.
Die Überplanung des Gebiets ist unter volkswirtschaftlichen, sozialen, politischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten für die Gemeinde von großer Bedeutung.
Der Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ (zeichnerischer Teil, Planungsrechtliche Festsetzungen) mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie weiteren Fachgutachten) wird vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während diesem Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen, während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch online unter www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues eingesehen werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheiten der Schutzgüter nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB
Boden / Fläche
- Auswirkungen der Planung durch Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließung, Baulandentwicklung. Teilweiser Wegfall sämtlicher Bodenfunktionen im Plangebiet. Entsprechender Ausgleich über schutzgutübergreifende Maßnahmen.
Wasser
- Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächenwasser. Geringfügige Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung und Bebauung. Versickerung der Oberflächenwässer vor Ort. Maßnahmen zur schadlosen Versickerung der Regenwässer durch Verbot von chemischen Reinigungsmitteln.
Klima / Luft
- Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima durch Versiegelung, Bebauung durch die Anlage. Produktion von nachhaltigem, „sauberem“ Strom.
Pflanzen, Biotope und Tiere
- Auswirkungen der Planung auf bestehende Ackerflächen und Umwandlung dieser in artenreiche Wiesenflächen.
- Auswirkungen der Planung auf Habitatstrukturen und potentiellen Lebensräumen von Brutvögeln und Fledermäusen.
Landschaftsbild und Erholung
- Auswirkungen der Planung durch Photovoltaikmodule, Immissionen und temporärer Bauaktivitäten.
- Auswirkungen auf die Erholung.
Mensch und Lärm
- Auswirkungen der Planung durch temporäre Lärm- und Luftemissionen in Zeiten der Bautätigkeit.
- Auswirkungen durch mögliche dauerhafte Blendwirkungen.
- Fachgutachten und Untersuchungsberichte
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fa. RIP GmbH
- Auswirkungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes nach § 44 BNatschG mit Aussagen zu den im Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien), einschließlich Einzelgutachten zu Fledermäusen.
Blendgutachten Fa. Solpeg
- Auswirkungen unter Berücksichtigung von Blendimmissionen durch die Ansiedlung einer PV-Freiflächenanlage auf die bestehenden und geplanten Nutzungen sowie die klassifizierten Straßen.
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie § 4 (1) BauGB
Boden / Fläche
- Informationen zu anstehenden geologischen Situationen, Gesteinen
- Informationen zum Umgang mit Boden
- Informationen zu möglichen geogenen Belastungen von Böden
- Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
Wasser
- Informationen zum Schutz von Grundwasser und vorhandener Drainagen
- Informationen zum Umgang mit Abwasser und Regenwasser
- Informationen zum Umgang mit Regenwasser und Starkregen
- Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
Naturschutz
- Informationen zum ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich
- Informationen zu vorhandenen Strukturen
- Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung des Umweltberichts
- Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Mensch
- Informationen zur Notwendigkeit der Untersuchung von Blendimmissionen
- Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen von Nachbarn und Straßen
Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen elektronisch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen unter info@dietingen.de abzugeben. Gleichermaßen können Stellungnahmen auch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen schriftlich oder zur Niederschrift zu den üblichen Dienstzeiten abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen von der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dietingen, den 03.07.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
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