Zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres ist die Vegetationsschutzperiode. In dieser Zeit ist es untersagt, Hecken, Bäume und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören bzw. Bäume mit Bruthöhlen und Nestern zu fällen. Die Schutzzeit dient dem Erhalt der Lebensräume von Tieren und Pflanzen und unterstützt insbesondere die Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit genauso wie eine Vielzahl an Insekten und Kleinlebewesen. Übliche Pflegeschnitte an Bäumen und Hecken sind weiterhin auch innerhalb der Schutzzeit zulässig. Bei Sondersituationen wie beispielsweise Schädlingsbefall oder der Gefahr für die Standsicherheit von Bäumen erteilt das Landratsamt gerne Auskunft.
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