Die Gemeinde Dietingen, Landkreis Rottweil, bietet die im weiteren Verlauf näher bezeich­neten gemeindeeigenen Flurstücke zur Errichtung von Windenergieanlagen an. Die gemein­de­eigenen Grundstücke liegen im Gemeindewald Dietingen und sind nach Feststellungen des Windatlasses Baden-Württemberg windhöffig mit einer mittleren gekappten Windleis­tungsdichte (Watt/m²) von bis zu 375.

Die Gemeinde Dietingen erwartet Angebote von Unternehmen, die zu allen Punkten der an­gefügten Bewertungsmatrix Windenergie aussagekräftige und nachvollziehbare Angaben enthält. Je detaillierter und evtl. mit Referenzen oder Nachweisen nachvollziehbar erstell­t das Angebot vorgelegt wird, je höher ist die Wahrscheinlichkeit, die volle Punktzahl bei den ein­zelnen Punkten und Kategorien in der Bewertungsmatrix Windenergie zu erhalten.

Die Angebote für die Errichtung von Windenergieanlagen sind bis spätestens 26. April 2024 um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Dietingen elektronisch oder auf dem Postweg einzureichen.

Die Angebote werden auf der Grundlage der beigefügten Bewertungsmatrix Windenergie von der Ge­meindeverwaltung Dietingen ausgewertet und mit jedem einzelnen Bieter be­sprochen.

Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat Dietingen eine Vergabeentscheidung am 15.05.2024 trifft. Dazu ist beabsichtigt, dass sich das Unternehmen mit der höchsten Punktzahl vor einer Entscheidung dem Gemeinderat vorstellt. Sollten mehrere Unternehmen dieselbe Höchst­punkt­zahl erreichen oder einzelne Unternehmen nur 1 – 2 Punkte unter der Höchstpunktzahl liegen, so werden für die Entscheidung im Gemeinderat mehrere Unternehmen eingeladen.

Eine Vergabeentscheidung des Gemeinderates ist freibleibend. Das heißt, sollte sich der Ge­meinderat für keines der anbietenden Unternehmen zur Vergabe der gemeindeeigenen Flur­stücke entscheiden können, wird dieses Angebotsverfahren aufgehoben. Ob dann ein weiteres Angebotsverfahren mit evtl. veränderter Bewertungsmatrix folgt, wäre in diesem Fall eine Ent­scheidung des Gemeinderates.

Trifft der Gemeinderat eine Vergabeentscheidung, so erfolgt die Verpachtung der gemeinde­eigenen Flurstücke im Gemeindewald zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen auf der Grundlage eines auszuhandelnden Pachtvertrages. Vor Abschluss eines solchen Pachtver­trages ist vom ausgewählten Unternehmen unabhängig von der Bürgerbeteiligung im für eine Errichtung der Windkraftanlagen notwendigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorab eine aktive Bürgerinformation zu leisten, indem sich das Unternehmen und die Zahl und Aus­gestaltung der geplanten Windenergieanlagen sowie deren möglichst genauen Standorte vor­stellt. Dadurch soll der Gemeinderat in die Lage versetzt werden, einzuschätzen, welche Akzeptanz das ausgewählte Unternehmen und die Standorte der Windenergieanlagen in der Bürgerschaft haben.

Bei Rückfragen zum Angebotsverfahren steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Herr Bürger­meister Scholz, unter den oben angegebenen Kommunikationswegen zur Verfügung.

 

Für das Angebotsverfahren werden folgende gemeindeeigenen Flurstücke zur Errich­tung von Windenergieanlagen angeboten:

Flst. 3482, Gemarkung Dietingen

Flst. 3480, Gemarkung Dietingen

Flst. 3479, Gemarkung Dietingen

Flst. 3545, Gemarkung Dietingen

Flst. 3607, Gemarkung Dietingen

Flst. 2463, Gemarkung Dietingen

Flst. 2444, Gemarkung Dietingen

Flst. 1058, Gemarkung Irslingen

Flst. 1060, Gemarkung Irslingen

Flst. 2446, Gemarkung Irslingen

Flst. 2443, Gemarkung Irslingen

Flst. 2461, Gemarkung Irslingen

 

 

Anlagen:

Bewertungsmatrix Windenergie

Angebotsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Forstflächen