Die Gemeinde Dietingen, Landkreis Rottweil, bietet die im weiteren Verlauf näher bezeichneten gemeindeeigenen Flurstücke zur Errichtung von Windenergieanlagen an. Die gemeindeeigenen Grundstücke liegen im Gemeindewald Dietingen und sind nach Feststellungen des Windatlasses Baden-Württemberg windhöffig mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte (Watt/m²) von bis zu 375.
Die Gemeinde Dietingen erwartet Angebote von Unternehmen, die zu allen Punkten der angefügten Bewertungsmatrix Windenergie aussagekräftige und nachvollziehbare Angaben enthält. Je detaillierter und evtl. mit Referenzen oder Nachweisen nachvollziehbar erstellt das Angebot vorgelegt wird, je höher ist die Wahrscheinlichkeit, die volle Punktzahl bei den einzelnen Punkten und Kategorien in der Bewertungsmatrix Windenergie zu erhalten.
Die Angebote für die Errichtung von Windenergieanlagen sind bis spätestens 26. April 2024 um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Dietingen elektronisch oder auf dem Postweg einzureichen.
Die Angebote werden auf der Grundlage der beigefügten Bewertungsmatrix Windenergie von der Gemeindeverwaltung Dietingen ausgewertet und mit jedem einzelnen Bieter besprochen.
Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat Dietingen eine Vergabeentscheidung am 15.05.2024 trifft. Dazu ist beabsichtigt, dass sich das Unternehmen mit der höchsten Punktzahl vor einer Entscheidung dem Gemeinderat vorstellt. Sollten mehrere Unternehmen dieselbe Höchstpunktzahl erreichen oder einzelne Unternehmen nur 1 – 2 Punkte unter der Höchstpunktzahl liegen, so werden für die Entscheidung im Gemeinderat mehrere Unternehmen eingeladen.
Eine Vergabeentscheidung des Gemeinderates ist freibleibend. Das heißt, sollte sich der Gemeinderat für keines der anbietenden Unternehmen zur Vergabe der gemeindeeigenen Flurstücke entscheiden können, wird dieses Angebotsverfahren aufgehoben. Ob dann ein weiteres Angebotsverfahren mit evtl. veränderter Bewertungsmatrix folgt, wäre in diesem Fall eine Entscheidung des Gemeinderates.
Trifft der Gemeinderat eine Vergabeentscheidung, so erfolgt die Verpachtung der gemeindeeigenen Flurstücke im Gemeindewald zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen auf der Grundlage eines auszuhandelnden Pachtvertrages. Vor Abschluss eines solchen Pachtvertrages ist vom ausgewählten Unternehmen unabhängig von der Bürgerbeteiligung im für eine Errichtung der Windkraftanlagen notwendigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorab eine aktive Bürgerinformation zu leisten, indem sich das Unternehmen und die Zahl und Ausgestaltung der geplanten Windenergieanlagen sowie deren möglichst genauen Standorte vorstellt. Dadurch soll der Gemeinderat in die Lage versetzt werden, einzuschätzen, welche Akzeptanz das ausgewählte Unternehmen und die Standorte der Windenergieanlagen in der Bürgerschaft haben.
Bei Rückfragen zum Angebotsverfahren steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Herr Bürgermeister Scholz, unter den oben angegebenen Kommunikationswegen zur Verfügung.
Für das Angebotsverfahren werden folgende gemeindeeigenen Flurstücke zur Errichtung von Windenergieanlagen angeboten:
Flst. 3482, Gemarkung Dietingen
Flst. 3480, Gemarkung Dietingen
Flst. 3479, Gemarkung Dietingen
Flst. 3545, Gemarkung Dietingen
Flst. 3607, Gemarkung Dietingen
Flst. 2463, Gemarkung Dietingen
Flst. 2444, Gemarkung Dietingen
Flst. 1058, Gemarkung Irslingen
Flst. 1060, Gemarkung Irslingen
Flst. 2446, Gemarkung Irslingen
Flst. 2443, Gemarkung Irslingen
Flst. 2461, Gemarkung Irslingen
Anlagen:
Angebotsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Forstflächen
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