Öffentliche Bekanntmachung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dietingen-Mitte – 4. Änderung“ in Dietingen gefasst. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden sollen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet.

In der Sitzung am 11.12.2024 hat der Gemeinderat gleichermaßen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem zeichnerischen Teil mit Datum vom 11.12.2024, den Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 11.12.2024 sowie der Begründung vom 11.12.2024. Der Begründung ist ein Kapitel „Umweltbericht“ sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung beigefügt. Gleichermaßen sind die Örtlichen Bauvorschriften vom 11.12.2024 beigefügt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die genaue Abgrenzung des Plangebiet ist folgendem Übersichtsplan zu entnehmen

Öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit – § 3 (2) BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung vom 11.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Dietingen – Mitte – 4. Änderung“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass nachfolgend die öffentliche Auslegung durchgeführt werden sollen.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 11.12.2024, einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen, der Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, wird vom 23.12.2024 bis 07.02.2025 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.  

Stellungnahmen zur Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Dietingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

  • per E-Mail unter der Adresse info@dietingen.de
  • schriftlich bei der Gemeinde Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen von der Gemeinde anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch unter www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues abgerufen werden.

 

Dietingen, den 19.12.2024

gez. Felix Hezel

Bürgermeister

 

DietingenMitte_4Änd_Planungsrecht_111224

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DietingenMitte_4Änd_Örtliche_111224

DietingenMitte_4Änd_Formblatt_Verteiler_111124

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