Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat am 06.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für den Planbereich aufzustellen.

Maßgebend sind die Planunterlagen vom 06.03.2024.

Plan siehe oben

Ziele und Zwecke der Planung

Zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung ist die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarkts erklärtes Ziel des Gemeinderats der Gemeinde Dietingen. Die entsprechenden Analysegutachten kamen hier zum Ergebnis, dass trotz der fehlenden Zentrenstellung von Dietingen eine Ansiedlung mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m² möglich ist. Im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens sollen hier die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit – § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung vom 06.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass nachfolgend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ mit Begründung wird vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Dietingen unter

www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues

während der Auslegungsfrist eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Dietingen, Bürgerbüro, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zur Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Dietingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

  • per e-mail unter der Adresse info@dietingen.de
  • schriftlich bei der Gemeinde Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

Dietingen, den 18.07.2024                                                                  gez. Frank Scholz

Bürgermeister

SOLebensmittel_Verteiler_4_1_150724

SOLebensmittel_Planungsrecht_150724

SOLebensmittel_Plan_150724

SOLebensmittel_Örtliche_150724

SOLebensmittel_GutachtenGMA_150724

SOLebensmittel_Formblatt_4_1_150724

SOLebensmittel_Begründung_150724

SOLebensmittel_Artenschutz_150724