Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen unter anderem persönlich oder per E-Mail an buergerbuero@dietingen.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung am Wahltag nur im Rathaus Dietingen möglich ist, nicht in den Wahllokalen.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters weisen wir darauf hin, dass die Postlaufzeit sehr knapp werden wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie die Briefwahlunterlagen selbst (oder für andere mit Vollmacht) im Rathaus Dietingen, Bürgerbüro, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen abholen. Bei persönlicher Abholung besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort auszuüben.

Für die Rücksendung des Wahlbriefes gibt es keine festgelegte Frist. Allerdings muss der Wahlbrief am Wahltag, 23.02.2025, bis spätestens 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle (Bürgermeisteramt Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen) vorliegen – sonst zählen die Stimmen nicht. Wählerinnen und Wähler tragen das Risiko für das rechtzeitige Eingehen des Wahlbriefes selbst. Man sollte den Wahlbrief also bestenfalls einige Werktage vor der Wahl mit der Post absenden oder persönlich bei der zuständigen Stelle einwerfen oder abgeben.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt angesichts der kurzen Fristen nach Möglichkeit am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen.

Ihre Gemeindeverwaltung