Bei der Erhebung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren richtet sich die Gemeinde traditionell nach den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Den hierbei ermittelten Richtwerten folgt eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Neue Empfehlungen zur Gebührenanpassung wurden aktuell für die Kindergartenjahre 2026/ 2027 und 2027/ 2028 ausgesprochen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2026 die Änderung der Kindergartengebührenordnung für die beiden Kindergartenjahre beschlossen. Demnach erhöhen sich die Gebühren ab 01.09.2026 um 4,5 % und ab 01.09.2027 um 4,0 %.
Die Gebührenanpassung gilt einheitlich für die Kindertageseinrichtungen in Böhringen (Kommunale Kindertagesstätte Wunderfitz), Irslingen (Kath. Kindergarten St. Martin) und Dietingen (Kath. Kindergarten St. Nikolaus mit Kinderkrippe), da auch die kirchlichen Träger der Einrichtungen in den Ortsteilen Dietingen und Irslingen den Änderungen bei den Gebühren zugstimmt haben. In den gemeinsamen Kindergartenausschüssen wurde die einheitliche Vorgehensweise abgestimmt und durch Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien umgesetzt.
Mit den Elternbeträgen werden weiterhin rund 20 % der Betriebsausgaben gedeckt. Den verbleibenden Abmangel für alle drei Kindertageseinrichtungen wird größtenteils von der Gemeinde tragen. Die Sozialstaffelung für Familien mit mehreren Kindern bleibt erhalten. Die Gebühr ist für einen 11-monatigen Abrechnungszeitraum kalkuliert. Die jährlichen Kosten werden dabei auf die Monate September bis einschließlich Juli umgelegt.
Eltern, welche nicht in der Lage sind, die Benutzungsgebühren zu bezahlen, können sich beim Jugend- und Versorgungsamt, Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Telefon 0741 244-275 bzw. E-Mail jugendamt@landkreis-rottweil.de über die Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Übernahme der Benutzungsgebühren durch den Landkreis informieren.
Bitte beachten Sie die neuen, ab 01.09.2026 geltenden Kindergartengebühren. Sie finden diese unter https://dietingen.de/rathaus/verwaltung/ortsrecht/ oder erhalten die Gebührenordnung beim Bürgerbüro im Rathaus Dietingen zu den üblichen Öffnungszeiten.
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Kirchplatz 1
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