Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Fülgraben“ gefasst. Der Bebauungsplan wurde nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren aufgestellt. Parallel dazu wurden nach Beschluss des Gemeinderates auch örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) aufgestellt.
Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligungsphase nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie § 4 Absatz 1 BauGB wurde der Planentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Fülgraben“ in der Sitzung vom 15.10.2025 gebilligt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
Maßgebend sind die Planunterlagen vom 07.05.2025/15.10.2025.
PLAN siehe oben
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Dietingen in Richtung Rottweil, direkt an der Kreisstraße K 5562 (Rottweiler Straße). Im Norden wird das Plangebiet durch die Ortslage von Dietingen (Baugebiet Blumen III), im Osten durch das Gewerbegebiet „Hennegraben“ abgegrenzt.
Das Plangebiet ist überwiegend als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Die Topographie stellt sich im Gebiet als moderat eben dar.
Insgesamt stellt sich das Plangebiet ausgeräumt dar und weist keine markanten, landschaftlich prägenden Elemente auf. Schutzgebiete oder Biotope sind von der Planung nicht berührt.
Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt ca. 14.000 m², davon sind ca. 9.000 m² als Sondergebietsfläche großflächiger Lebensmittelmarkt vorgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Durchführung eines Bebauungsplan-Verfahrens nach § 2 BauGB sollen die bauordnungs- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für einen großflächigen Lebensmittelmarkt geschaffen werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann für die Gemeinde Dietingen in absehbarer Zeit ein Verbrauchermarkt angesiedelt werden, der die Grundversorgung der Gemeinde übernehmen kann. Dies ist vor allem für ältere und nicht mobile Mitbürger von großer Wichtigkeit und fördert die Lebensqualität aller Bewohner. Auch in infrastruktureller Hinsicht ist dies ein wichtiger Aspekt zur Erhaltung der Attraktivität des Ortes, des Weiteren steigt auch die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien. Die Überplanung des Gebiets ist unter volkswirtschaftlichen, sozialen, politischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten für die Gemeinde von großer Bedeutung. Da der geplante Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsflächenbegrenzung von 1.200 m² ausgewiesen werden soll, ist eine Großflächigkeit (über 800 m² Verkaufsfläche) gegeben. Somit ist ein Marktanalysegutachten erforderlich. Das Gutachten „Auswirkungsanalyse zur möglichen Ansiedelung eines großflächigen Lebensmittelmarkts in der Gemeinde Dietingen“ vom 15.04.2025 (erstellt durch die Firma GMA, Ludwigsburg) ist Bestandteil der Planunterlagen.
Umweltprüfung und Artenschutz
Die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen wurden gemäß § 1 Abs. 6. Nr. 7 und § 1a BauGB berücksichtigt und dargestellt. Es wurde parallel zum Aufstellungsverfahren ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Die artenschutzrechtlichen Kartierungen und Prüfungen wurden im Jahre 2025 durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch das geplante Vorhaben kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorliegt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein Umweltbericht angefertigt. Gleichermaßen wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt. Dabei wurden die zu prüfenden Schutzgüter behandelt und bewertet. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Sondergebiet Fülgraben“ in Dietingen bestehen aus dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, sowie einer schalltechnischen Untersuchung und einem Marktanalysegutachten.
Öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit – § 3 (2) BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung vom 15.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Fülgraben“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden soll.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 07.05.2025/15.10.2025, einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung (inklusive Anlagen) werden vom 15.12.2025 bis 30.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheiten der Schutzgüter nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB
Boden / Fläche
- Auswirkungen der Planung durch Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließung, Baulandentwicklung. Teilweiser Wegfall sämtlicher Bodenfunktionen im Plangebiet. Entsprechender Ausgleich über schutzgutübergreifende Maßnahmen.
Wasser
- Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächenwasser. Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung und Bebauung.
Klima / Luft
- Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima durch Versiegelung und Bebauung
Pflanzen, Biotope und Tiere
- Auswirkungen der Planung auf bestehende Wiesen- und Ackerflächen sowie auf bestehende Einzelbäume
- Auswirkungen der Planung auf Habitatstrukturen und potentiellen Lebensräumen von Brutvögeln und weiteren Tier- und Pflanzenarten
Landschaftsbild und Erholung
- Auswirkungen der Planung durch Baukörper, Immissionen und temporärer Bauaktivitäten
- Auswirkungen auf die Erholung
Mensch und Lärm
- Auswirkungen der Planung durch temporäre Lärm- und Luftemissionen in Zeiten der Bautätigkeit
- Auswirkungen durch bestehende gewerbliche Nutzungen und durch diese verursachte Lärm- und Staubimmissionen
- Fachgutachten und Untersuchungsberichte
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH
- Auswirkungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes nach § 44 BNatschG mit Aussagen zu den im Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien).
Umweltbericht – Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH
- Prüfung der Schutzgüter Mensch, Boden, Klima, Landschaftsbild, Flora und Fauna, Wasser, Grundwasser und Biotope.
- Erstellen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie Formulierung entsprechender Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen.
Schalltechnische Untersuchungen – Fa. Kurz und Fischer
- Prüfung und Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf die Planung
- Formulierung entsprechender Maßnahmen zum Schallschutz
Auswirkungsanalyse zur möglichen Ansiedelung eines großflächigen Lebensmittelmarkts in der Gemeinde Dietingen“ – GMA Ludwigsburg
- Prüfung der regionalplanerischen Belange zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarkts
- Prüfung des Integrationsgebots
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (im ursprünglichen Verfahren) gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)
Boden / Fläche
- Informationen zu anstehenden geologischen Situationen, Gesteinen
- Informationen zum Umgang mit Boden
- Informationen zu möglichen geogenen Belastungen von Böden
- Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
Wasser
- Informationen zum Schutz von Grundwasser und vorhandener Drainagen
- Informationen zum Umgang mit Abwasser
- Informationen zum Umgang mit Regenwasser
- Informationen zum Ausgleich von Bodenfunktionen
Naturschutz
- Informationen zum ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich
- Informationen zu vorhandenen Strukturen
- Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung des Umweltberichts
- Hinweise zur Erforderlichkeit der Ergänzung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Mensch
- Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen während der Bauphase
- Immissionen durch bestehende Betriebe
Flächennutzungsplan
- Beurteilung der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
- Hinweis auf erforderliches Parallelverfahren
Stellungnahmen können in diesem Zeitraum elektronisch an die Gemeindeverwaltung Dietingen (info@dietingen.de) abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen von der Gemeinde anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch unter www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues abgerufen werden.
Dietingen, den 11.12.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister
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